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Gleichstellung

Diskriminierung an der Hochschule

Menschen erfahren Diskriminierung aufgrund ihrer Einteilung in soziale Kategorien, wie z.B. Geschlecht, Hautfarbe/Ethnie/Herkunft, Behinderung, soziale Herkunft/Lage oder Sexualität. Diese Kategorisierungen gehen mit Wertungen einher, die Ausdruck gesellschaftlicher Herrschafts- und Machtverhältnisse sind. Angehörige diskriminierter Gruppen, wie z.B. Menschen mit Behinderungen, haben weniger Zugänge zu Ressourcen und somit weniger Chancen auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Eine Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn es zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung kommt – unabhängig davon, ob diese beabsichtigt oder unbewusst erfolgt.[1] Dabei unterscheidet man zwischen mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung; unter letztere fallen etwa sexuelle Belästigung und Mobbing. Rechtliche Verbote machen unmittelbare Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts heute seltener, dennoch passieren sie. Nach wie vor gibt es aber mittelbare Benachteiligungen aufgrund vordergründig neutraler Vorschriften, Verfahren, Kriterien etc. Dabei ist es unerheblich ist, ob eine Diskriminierungsabsicht besteht oder nicht.

Im Kontext Hochschule können Personen aller Statusgruppen sowohl auf individueller als auch auf struktureller Ebene von Diskriminierung betroffen sein. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive zeigt sich dies u.a. in der Personalstruktur von Hochschulen. Nach wie vor sind Frauen deutlich seltener auf der Ebene der Professor*innen und in wichtigen Positionen der Hochschulverwaltung (z.B. Dekanate) vertreten, obwohl sie die Mehrheit der Absolvent*innen stellen und im akademischen Mittelbau verhältnismäßig stark vertreten sind.[2] Die Ursachen hierfür sind komplex. Als wesentliche Gründe gelten tradierte Rollenstereotype, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft, aber auch durch z.T. unbewusste geschlechterspezifische Vorurteile geprägte Berufungsverfahren und männliche Netzwerke sowie eine andere Selbsteinschätzung und -darstellung von Frauen.[3] Für Studierende mit Kindern ergeben sich ebenfalls Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium. Des Weiteren zeigt sich, dass insbesondere Studierende aus bildungsferneren Schichten und Familien mit Migrationserfahrung sowie Studierende mit Behinderungen seltener ein Studium aufnehmen und auch erfolgreich abschließen. Dies hängt ebenfalls mit strukturellen Barrieren im Bildungssystem und den jeweiligen Diskriminierungserfahrungen dieser Studierendengruppen zusammen.[4] Hochschulmitarbeiter*innen und Studierende können darüber hinaus auch sexualisierte Gewalt und Diskriminierung durch andere Hochschulangehörige erfahren.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet den gesetzlichen Rahmen für das Verbot von Diskriminierung aus Gründen u.a. des Geschlechts oder der sexuellen Identität. Dabei spricht es nicht von Diskriminierung, sondern von Benach­teiligung, da nicht jede unterschiedliche Behandlung mit einer Diskriminierung verbunden sein muss. Allerdings ist das AGG in seinem Geltungsbereich für die Hochschulen insofern eingeschränkt, als dass es nur für die an einer Hochschule Beschäftigten Anwendung findet. Studierende können sich somit nur in der Funktion einer SHK, WHF oder WHK auf das AGG berufen. Beschäftigten, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis diskriminiert fühlen, steht ein Beschwerderecht zu (§ 13 AGG). Arbeitgeber*innen, in dem Fall die Hochschule, müssen die Beschwerde prüfen und geeignete Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich die festgestellte Benach­teiligung wiederholt. An der TU Dortmund können Betroffene sich schriftlich oder telefonisch an die Beschwerdestelle nach dem AGG wenden. Die Beschwerde wird vertraulich behandelt.

Studierende, die nicht an der Hochschule beschäftigt sind, können sich u.a. an den AStA wenden.

 

[1] vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.) (2016): Menschenrechte. Materialien für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen, Berlin.

[2] vgl. hierzu für NRW: https://www.gender-statistikportal-hochschulen.nrw.de/start, Zugriff: 21.05.2021

[3] vgl. Schafmeister, S. K./Ullrich, J./Büttgen, M. (2014): Gründe für die Unterrepräsentanz von Professorinnen in Deutschland. Welchen Beitrag können Universitäten zur Veränderung leisten? In: Die Betriebswirtschaft, 74 (6).

[4] vgl. u.a. Hoos, O./Loose, J./Bünner, L. (2019): Zentrale Gelingensbedingungen inklusiver Hochschulbildung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Forschungsbericht des Teilprojektes „ZeGiHoS-Bay“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Würzburg.; Ebert, J./Heublein, U. (2014): Studienabbruch bei Studierenden mit Migrationshintergrund. Eine vergleichende Untersuchung der Ursachen und Motive des Studienabbruchs bei Studierenden mit und ohne Migrationshintergrund auf Basis der Befragung der Exmatrikulierten des Sommersemesters 2014, DZHW, Hannover.

Autorinnen: Nadine Glade und Katrin List

 

Die TU Dortmund hat in ihrer amtlichen Bekanntmachung 16_22 aus dem Juni 2022 eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt an der TU Dortmund veröffentlicht und kündigt dort z.B. eine Zentrale Beratungsstelle für Fälle von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an.