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Promotionsprogramm

Die Promotionsordnungen der Fakultät Re­ha­bili­ta­tions­wissen­schaf­ten vom 2. März 2011, 23. März 2015, 30. Mai 2018 und 26. November 2021 sehen im § 9 ein strukturiertes Promotionsprogramm vor, an dem alle Promotionsstudierenden wäh­rend ihres Promotionsverfahrens teilnehmen. Die Inhalte und der Umfang dieses Promotionsprogramms wer­den dabei vom Fakultätsrat der Fakultät festgelegt. Der Zugang zum Promotionsprogramm ist an die offizielle Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss der Fakultät Rehabilitationswissenschaften gekoppelt.

Promovend_innen, die nach den o.g. Promotionsordnungen der Fa­kul­tät Re­ha­bili­ta­tions­wissen­schaf­ten pro­mo­vieren, sind verpflichtet, das Promotionsprogramm zu ab­sol­vie­ren. Promotionsinteressierte können - unabhängig von einer Zulassung - am Modul 3 "Information, Beratung und Austausch" des Promotionsprogramms teilnehmen.

Das Promotionsprogramm der Fakultät Rehabilitationswissenschaften setzt sich aus 3 Modulen zusammen:

  • Modul 1: Qualifizierungsbereiche
  • Modul 2: Betreuungsvereinbarung
  • Modul 3: Information, Beratung und Austausch