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Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Berufsfeldpraktikum

Das Modul Berufsfeldpraktikum beleuchtet affine berufliche Handlungsfelder im sozialen Bereich für Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen. Es zeigt ansatzweise und exemplarisch auf, wie Angebote und Maßnahmen der sozialen, schulischen und beruflichen Systeme miteinander verknüpft sind und welches Zusammenspiel der beteiligten Akteur*innen für Inklusion und Teilhabe erforderlich ist.

Das BFP-Modul richtet sich an Lehramtsstudierende im Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP), Bachelor Lehramt an Berufskollegs (BK), Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) [§ 12 (2) LABG 2009 Änderungsordnung 2016 und Lehramtszugangsverordnung (LZV) § 7 (2)].

Zentrale E-Mail-Adresse:

bfp.fk13@tu-dortmund.de

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Nächster regulärer BFP-Prüfungstermin: 31. März 2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Fristen".

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Achtung, Achtung! Änderungen beim Modullaufzettel! Stand: 14. Juni 2022

Ab sofort ist der Modullaufzettel im BFP passé. Die Modulabschlussprüfung wird ausschließlich und direkt im BOSS verbucht.

Es gibt nur noch zwei für die Praxisphase relevante Formulare:

  • Den Laufzettel für die Praxisphase, auf dem Anmeldung UND Absolvieren der Praxisphase eingetragen werden.
  • Das Formular zur Anerkennung von vorabgeleisteten Praxiserfahrungen.

Für wen und ab wann gilt die Neuerung?

Für alle. Ab sofort.

Was mache ich, wenn auf meinem Modullaufzettel schon etwas eingetragen ist?

  • Keine Sorge!
  • Anerkennungen und/oder Praxisleistungen, die vor Juli 2022 auf den bisherigen Modullaufzetteln vermerkt wurden, akzeptieren wir natürlich weiterhin.
  • Zur Prüfung bringen Sie diesen Modullaufzettel dann auch weiterhin mit.
  • Die Veranstaltung wird ab SoSe 2022 NICHT mehr auf dem Modullaufzettel vermerkt.
  • Das Absolvieren von bereits angemeldeten Praxisphasen lassen Sie auf dem neuen Laufzettel bestätigen.
  • Die Modulabschlussprüfung wird ausschließlich von der Prüfungskoordination im BOSS verbucht.

Im Studienverlaufsplan ist das Modul für das vierte Fachsemester vorgesehen und sollte nach dem EOP absolviert werden. Das BFP-Modul sollte abgeschlossen sein, bevor Sie sich in den Masterstudiengang umschreiben.

Das Berufsfeldpraktikum-Modul besteht aus DREI Teilen.

  1. Die vorbereitende Veranstaltung (IMMER im Sommersemester)
  2. Die Praxisphase (vorzugsweise im Anschluss an die vorbereitene Veranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit, aber auf jeden Fall NACH dieser Veranstaltung)
  3. Die Modulabschlussprüfung (im November und April)

Ablauf

Fragen zum Ablauf des Moduls beantworten wir in der vorbereitenden Veranstaltung. Bitte sehen Sie von Anfragen per E-Mail an uns ab, bevor Sie die FAQ gelesen haben!

Den Ablauf des BFP-Moduls können Sie auch diesem Schema entnehmen.

FAQ

Die aktualisierten zusammengestellten FAQ (Stand: 09/21) finden Sie hier.

Zur Vorbereitung der Praxisphase Berufsfeldpraktikums müssen alle Studierenden des Bachelors Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009) die Veranstaltung "Veranstaltung zum Berufsfeldpraktikum im Studiengang 'Lehramt für sonderpädagogische Förderung'"  besuchen. Diese Veranstaltung ist demnach eine PFLICHTVERANSTALTUNG.

WICHTIG: Dies gilt auch für Studierende, die sich vorab geleistete Praxiserfahrungen anrechnen lassen.

Die Pflichtveranstaltung wird im Sommersemester angeboten und sollte nach Studienverlaufsplan im vierten Fachsemester absolviert werden.

Die Anmeldung zur Veranstaltung läuft über das LSF-System und erhält einen eigenen Moodle-Raum, in den Sie automatisch eingetragen werden - und in welchem Sie bitte bis zum Abschluss Ihres gesamten BFP-Moduls verbleiben.

WICHTIG: Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung an, die in der Fakultät Rehabilitationswissenschaften angeboten wird! (Veranstaltungsnummer: 133483)

Die Praxisphase des Berufsfeldpraktikums ist ein verpflichtendes Praktikum, welches nach dem Besuch der Veranstaltung "Veranstaltung zum Berufsfeldpraktikum im Studiengang 'Lehramt für sonderpädagogische Förderung'" absolviert werden muss.

  • UMFANG: Die Praxisphase umfasst insgesamt vier Wochen (60 Zeitstunden). Bei Teilanrechnungen (s.u.) verkürzt sich die Zeit auf zwei Wochen (30 Zeitstunden). Die Zeitstunden dürfen nicht in weniger als den angegebenen Wochenzeiträumen absolviert werden (60h = 4 Wochen, 30h = 2 Wochen).

  • ZEITRAUM: Die vierwöchige Praxisphase soll an einem Stück während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. In Ausnahmefällen kann die Praxisphase semesterbegleitend durchgeführt werden. Hierzu ist eine Absprache mit der Ansprechpartnerin der Fakultät für das BFP notwendig.

  • PRAKTIKUMSPLATZ: Sie suchen sich selbstständig Ihren außerschulischen Praktikumsplatz. Die Kriterien zur Auswahl einer geeigneten Einrichtung entnehmen Sie bitte dem Formblatt zur Auswahl der Praktikumseinrichtung.

  • ANMELDUNG: Laden Sie den Laufzettel zur Praxisphase VOR ANTRITT der Praxisphase auf Moodle hoch. Das Original verbleibt bei Ihnen. Lassen Sie sich auf demselben Formular auch das erfolgreiche Absolvieren der Praxisphase bestätigen. Diesen Nachweis bewahren Sie selbst im Original auf – sichern Sie sich durch einen Scan o.ä. digital ab. Den Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren (also den gesamten Laufzettel Praxisphase) legen Sie am Prüfungstag vor.

  • VERSICHERUNGSSCHUTZ:  Leisten Studierende ein Praktikum im INLAND – unabhängig davon, ob es in der Studienordnung vorgesehen ist oder nicht – so sind sie auch für diese Zeit unfallversichert. Allerdings ändert sich im Regelfall die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Zuständig ist für die Zeit des Praktikums der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes. Auch deswegen ist die Anmeldung zur Praxisphase vor Antritt des Praktikums IM ORIGINAL dringend erforderlich. Bei frei gewählten praktischen Ausbildungsabschnitten im AUSLAND besteht kein Schutz durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, da ausländische Unternehmen nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind.

  • ANERKENNUNG: Es ist möglich, studienunabhängige Praxiserfahrungen vollständig oder teilweise für das BFP anerkennen zu lassen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Anerkennung von Praxiserfahrungen".

  • AUSLANDSPRAKTIKUM: Das Praktikum kann im In- und Ausland absolviert werden. Konkrete Auskünfte hierzu erhalten Sie in der Fakultät Rehabilitationswissenschaften bei der Beauftragten für internationale Studienangelegenheiten.

 

Die Modulabschlussprüfung muss von allen Studierenden, auch von denjenigen mit anerkannten Praxiserfahrungen, absolviert werden.

ANMELDEBEDINGUNGEN

Voraussetzungen, um sich zur BFP-Modulabschlussprüfung anzumelden, sind:

  1. die erfolgreiche Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung
  2. entweder der Nachweis über die abgeschlossene Praxisphase (60h)

         -oder die vollständige Anerkennung von Praxiserfahrungen durch die Fakultät (60h)

         -bei Teilanerkennung die Anerkennung von studienunabhängigen Erfahrungen durch die Fakultät (30h) und die reduzierte Praxisphase durch die Praktikumseinrichtung (30h)

ANMELDEVERFAHREN

Die verbindliche Prüfungsanmeldung erfolgt über das BOSS-System. Die Termine zur fristgerechten Anmeldung in BOSS entnehmen Sie bitte dem Punkt "Übersicht der Fristen" .

Wenn die Anmeldung zur Prüfung in BOSS nicht fristgerecht erfolgt, kann diese bei der weiteren Bearbeitung nicht berücksichtigt werden.

PRÜFUNG

Das Modul wird durch eine Posterpräsentation abgeschlossen. Diese findet als Einzelprüfung in einer Gruppe mit bis zu zehn Kommiliton*innen und zwei Lehrenden statt.

Direkt vor der Prüfung legen Sie den Prüfenden zur Zulassung zur Prüfung folgendes vor:

  • Studierendenausweis
  • Nachweis der Praxisphase
  • Evtl. Anerkennungsformular über vorabgeleistete Praxiserfahrungen
  • Auf Anfrage: Selbstständiger Nachweis über den erfolgreichen Besuch der Vorbereitenden Veranstaltung (ab SoSe 22 über Moodle). Frühere Kohorten legen den Modullaufzettel vor!

INFORMATIONEN

  • Weiterführende Informationen zu Inhalt und Gestaltung Ihrer Poster und zur Organisation des Prüfungstages erhalten Sie in Ihrer Vorbereitungsveranstaltung, in Ihrem jeweiligen Moodle-Kurses und auf dieser Seite im Download-Bereich.

Praxisphase

Anmeldeschluss zur Praxisphase: Laufend.

WICHTIG:  Laden Sie den Laufzettel zur Praxisphase VOR ANTRITT der Praxisphase auf Moodle hoch. Das Original verbleibt bei Ihnen. Lassen Sie sich auf demselben Formular auch das erfolgreiche Absolvieren der Praxisphase bestätigen. Diesen Nachweis bewahren Sie selbst im Original auf – sichern Sie sich durch einen Scan o.ä. digital ab. Den Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren (also den gesamten Laufzettel Praxisphase) legen Sie am Prüfungstag vor.

Modulabschlussprüfung

Die Modulabschlussprüfung des BFP findet zweimal pro Jahr statt, normalerweise Anfang November und Anfang April. Wir empfehlen allen Studierenden, das Modul Anfang des 5. Fachsemesters abzuschließen und den Termin im November zu nutzen.

WICHTIG:  ALLE STUDIERENDEN müssen die Veranstaltung zum BFP UND die Modulabschlussprüfung absolvieren, auch diejenigen, die sich Praxiserfahrungen anerkennen lassen.

Alle Informationen zur Modulabschlussprüfung bekommen Sie über den Moodleraum der Veranstaltung. Bitte verlassen Sie diesen NICHT, bevor Sie das gesamte Modul absolviert haben, also nicht vor der Modulabschlussprüfung.

Falls Sie die Prüfung nicht im Anschluss an Ihre Veranstaltung absolvieren, tragen Sie sich bitte in den Moodlekurs des entsprechenden SoSe ein, um alle Informationen zu erhalten. Beispiel: Sie besuchen die Veranstaltung im SoSe 2021. Wenn Sie die Prüfung im November 2021 (empfohlen!) oder im April 2022 absolvieren, bleiben Sie im Moodleraum SoSe 2021, bis Sie die Prüfung absolviert haben. Wenn Sie die Prüfung später absolvieren (z.B. November 2022), tragen Sie sich in den entsprechenden Moodleraum nach (dann SoSe 2022).

Nächste Modulabschlussprüfung: 31. März 2023

Wir werden per Webseite und Moodle-Raum RECHTZEITIG genauer informieren. Bitte sehen Sie von Anfragen ab.

Bitte planen Sie den Prüfungstag zunächst von 8 bis 14 Uhr ein. Ihren genauen Prüfungszeitraum (90 min) erfahren Sie in der Woche vorher.

Alle Studierenden, die bis zum Prüfungstermin sowohl den Besuch der Veranstaltung als auch die komplette Praxisphase nachweisen können, können an der Prüfung teilnehmen. Informationen zur Prüfung erhalten Sie über den Moodleraum der Veranstaltung. Eine Anmeldung in Moodleraum ist zur Teilnahme an der Prüfung verpflichtend.

BOSS-Anmeldung (Prüfungsnummer für LABG 2009/2016: 33591)

Anmeldezeitraum: 26.01.-17.03.2023

 

ACHTUNG! Neuer "Laufzettel Praxisphase"!

Alle Änderungen und Infos --> Siehe Hauptseite!

Hier finden Sie Informationen als Dateien zum Download. Stand: Juni 2022

 

 

Praktikumserfahrungen, die nicht im Rahmen des Studiums erbracht wurden, können anerkannt werden. Bitte senden Sie das Anerkennungsformular sowie die entsprechenden Nachweise per E-Mail an Frau Dr. Eva Wimmer. Bitte lassen Sie diese Anerkennung bereits frühzeitig vornehmen. Zum Ende der Vorlesungszeit und kurz vor Anmeldefrist zum BFP ist erfahrungsgemäß mit einer höheren Frequentierung zu rechnen.

Die Anerkennung gilt ausschließlich für die Praxisphase, nicht aber für die vorbereitende Veranstaltung bzw. den Modulabschluss.

Doppelanerkennung

Tätigkeiten, die bereits für das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) anerkannt wurden, können nicht ein weiteres Mal anerkannt werden. Sollte am Ende des Studiums dennoch eine Mehrfachanerkennung durch die Bezirksregierung festgestellt werden, kann es Schwierigkeiten bei der Zertifizierung des Masterabschlusses als 1. Staatsprüfung geben.

Berufsausbildungen

Abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Doppelabschlüsse (Abitur mit Ausbildung) werden für die Praxisphase des BFP im Umfang von vier Wochen (60 Zeitstunden) anerkannt. Nur damit entfällt die Praxisphase.

Die Anerkennung von Berufsausbildungen mit 60h bezieht sich ausschließlich auf Ausbildungen in Ausbildungsberufen innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System (auch im dualen Studium) und NICHT auf akademische Ausbildungen an Hochschulen oder Fachhochschulen. Allerdings können Sie vom DOKOLL prüfen lassen, ob Praxiserfahrungen aus einem vorherigen Studium, bei Studiumswechsel oder -abschluss, für das BFP anerkannt werden können.

Bitte reichen Sie alle Ihre Unterlagen zu Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung in digitaler Form per E-Mail (pdf) bei Frau Dr. Eva Wimmer ein.

Das DOKOLL erreichen Sie über diese Webseite.

Einschlägige Tätigkeiten

Einschlägige Tätigkeiten (ab Beginn des Studiums + im Umfang von mindestens 80h) in einer Einrichtung mit pädagogischer, therapeutischer oder medizinischer Ausrichtung werden im Umfang von bis zu zwei Wochen (30 Zeitstunden) anerkannt und auf die Praxisphase angerechnet. Damit müssen Sie noch zwei Wochen Praxisphase (30 Zeitstunden) absolvieren.

Bitte reichen Sie alle Ihre Unterlagen in digitaler Form per E-Mail (pdf) bei Frau Dr. Eva Wimmer ein.

Beachten Sie bitte, dass nur die Stunden anerkannt werden können, die Sie ab Beginn Ihres Studiums erbracht haben.

Praktikumsvorleistungen

Tätigkeiten vor Beginn des Studiums werden nur wie die einschlägigen Tätigkeiten anerkannt, wenn Sie im Rahmen folgender Programme absolviert wurden: Zivildienst (ZD), Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) sowie Bundesfreiwilligendienst (BFD), und zwar von mindestens zehn- bis zwölfmonatiger Dauer.

Bitte reichen Sie alle Ihre Unterlagen in digitaler Form per E-Mail (pdf) bei Frau Dr. Eva Wimmer ein.

Alle weiteren Praktika vor Studienbeginn werden nicht anerkannt.

Anerkennungen von Leistungen aus anderen Studiengängen

Wenn Sie die Anerkennung von Leistungen aus vorherigen Studiengängen prüfen lassen möchten, z.B. BFP-Praktika aus einem anderen Lehramtsstudium, kontaktieren Sie unter Vorlage des

Formulars "Vorschläge zur Anerkennung" bitte früh­zei­tig Frau Dr. Eva Wimmer.

Dortmunder Modell (DoMo) und das BFP

Studierende im Lehramt für sonderpädagogische Förderung können sich das DOMO (Dortmunder Modell) NICHT als Praxisphase für das BFP anrechnen lassen. Schulischer Unterricht im Rahmen des DOMO ist nicht außerschulisch und kann somit für das außerschulische BFP nicht angerechnet werden.

Es kursiert die Information, dass man sich das DOMO für das BFP anrechnen lassen kann, wenngleich es sich um eine schulische Tätigkeit (Förderlehrer*in) handelt, und zwar indem man das BFP z.B. für das Fach Deutsch absolvieren würde. Es ist durchaus möglich, dass die Regelungen für das BFP in anderen Fächern/an anderen Fakultäten eine Anrechnung des DOMOs auf das BFP erlauben. Dazu informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Ansprechpersonen der Fächer.

Diesen Weg können Sie also nur in dem Falle beschreiten, wenn Sie ein anderes Lehramt studieren (also nicht BA Sonderpädagogische Förderung sondern Sonderpädagogik als Zusatz/Fach).

Wenn Sie den BA bei uns an der Fakultät studieren, müssen Sie das BFP auch bei uns absolvieren.