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Fragen, die Sie uns immer wieder gerne stellen

Werte Studierende, Sie stellen uns immer wieder gerne Fragen zum BFP, und meist beantworten wir Sie genauso gerne.

BEVOR Sie uns jedoch anschreiben, konsultieren Sie doch bitte diese von uns zusammengestellte Liste der häufigsten Fragen. Am Seitenende finden Sie auch eine Downloadmöglichkeit dieser FAQ.

Ihre Frau Limbach & Frau Moritz

Alle Studierenden des BA Lehramt für sonderpädagogische Förderung  (LABG 2009 und 2016) müssen das BFP-Modul verpflichtend an der Fakultät 13 durchlaufen.

Wenn  Sie  ein  anderes  Lehramt  (z.B. Gym/Ges oder BK) mit einem Förderschwerpunkt studieren, haben Sie die Wahl, ob Sie das BFP bei uns oder in einem Ihrer anderen Fächer absolvieren. Da die Regelungen und Fristen sich unterscheiden, prüfen Sie in diesem Falle individuell, welches BFP-Modul sich für Sie am ehesten anbietet. Wenn Sie sich für das Modul an der Fakultät 13 entscheiden, müssen die das gesamte dreiteilige BFP-Modul in der sonderpädagogischen Förderung an der Fakultät 13 durchlaufen. Die Bedingungen z.B. zur Anerkennung von Vorerfahrungen, zur Abschlussprüfung etc., gelten dann für Sie genauso wie für die Studierenden des BA -Lehramt  für sonderpädagogische Förderung.

„Das BFP“ an sich besteht aus drei Teilen (siehe Vorabinformationen), die in der Regel über den Zeitraum des Sommersemesters des zweiten Studienjahres absolviert werden.

Super! Nämlich im SoSe des zweiten Studienjahres, also im vierten Fachsemester. Bitte beachten Sie, dass Sie das EOP im SoSe des ersten Studienjahres und somit im Vorfeld zum BFP absolvieren.

Wenn Sie im SoSe des zweiten Studienjahres einen Auslandsaufenthalt planen, so sprechen Sie bitte zeitig mit Frau Annika Biewener (Internationales).

Ja, es ist ein Pflichtpraktikum. Geben Sie Ihrer Praktikumsstelle einfach die hier vorliegende Bescheinigung (Download der Bescheinigung für die Praktikumseinrichtung).

Falls erforderlich, stempeln wir Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung zur Praxisphase als Vorlage für den Betrieb.

Für das BFP brauchen Sie keinen Bericht zu schreiben, auch wenn es im Modulkatalog so steht. Die Abschlussprüfung erfolgt mündlich über eine Posterprüfung.

Zur Veranstaltung zum BFP melden Sie sich über das LSF an. Darüber werden Sie
automatisch in den Moodle-Raum eingetragen.


Die Praktikumsstelle suchen Sie sich selbstständig und lassen sich die
Zusage/Aufnahme bestätigen. Zum Praktikum (Praxisphase) melden Sie sich über
das Formular „Anmeldung Berufsfeldpraktikum“ an, welches Sie ausgefüllt,
unterschrieben und gestempelt bei Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz abgeben.


-ES GIBT KEINE ANMELDEFRIST ODER ANMELDEPHASE-


Sollten Sie sich eine Berufsausbildung oder Praxiserfahrungen ganz oder teilweise
für das BFP anerkennen lassen wollen, dann wenden Sie sich bitte rechtzeitig (!)
im Rahmen der Praktikumssprechzeiten an Frau Dr. Eva Wimmer (https://www.fkreha.
tudortmund.
de/fk13/de/Studium_und_Lehre/Praktikum/Praktikum_BaLaSoP__dF_
_/Anerkennung_Praktikum1/index.html).


Für die Abschlussprüfung melden Sie sich bis spätestens zwei Wochen vor der
Prüfung sowohl im BOSS (formelle Anmeldung) als auch im Moodle-Raum
(inhaltliche Anmeldung) an.

Das Praktikum/Praxisphase muss mindestens vier
Wochen umfassen. Auch wenn die erforderlichen 60 Stunden rein rechnerisch auch
in kürzerer Zeit absolviert werden könnten, so orientiert sich die Dauer an der
gängigen Stundentafel an Schulen, die von einer kürzeren täglichen Präsenzzeit
ausgeht. Müssen nur 30 Stunden Praktikum absolviert werden, so reduziert sich
die Dauer auf zwei Wochen. Natürlich dürfen Sie das Praktikum auch über die vier
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Wochen hinaus ausdehnen, z.B. wenn Sie eine semesterbegleitende Praxisphase
absolvieren. Bitte klären Sie einen solchen Sachverhalt aber im Vorfeld mit Frau Dr.
Limbach und Frau Dr. Moritz.

Short and precisely: Nein. Sie dürfen nur eine reduzierte Praxisphase von 30h in zwei Wochen absolvieren.

Melden Sie sich einfach fristgerecht zur Praxisphase bei uns an; die Anmeldung unterscheidet sich nicht von einem im Inland absolvierten Praktikum. Beachten Sie bitte, dass die Unfallversicherung über den Träger regulär nur für das Inland gilt
und Sie sich somit anderweitig absichern müssten.

Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII). Bei frei gewählten praktischen  usbildungsabschnitten im Ausland besteht kein Schutz durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, da ausländische Unternehmen nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in
Deutschland sind.

Informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Seiten zu Prüfungen der TU Dortmund.

Zusätzlich informieren Sie bitte Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Dr. Limbach oder Frau Dr. Moritz.

Praktikumserfahrungen, die nicht im Rahmen des Studiums erbracht wurden, können anerkannt werden. Bitte senden Sie das Anerkennungsformular sowie die entsprechenden Nachweise per E-Mail an Frau Dr. Eva Wimmer. Bitte lassen Sie diese Anerkennung bereits frühzeitig vornehmen. Zum Ende der Vorlesungszeit und kurz vor Anmeldefrist zum BFP ist erfahrungsgemäß mit einer höheren Frequentierung zu rechnen.

Die Anerkennung gilt ausschließlich für die Praxisphase, nicht aber für die vorbereitende Veranstaltung bzw. den Modulabschluss.

Abgeschlossene Berufsausbildungen werden prinzipiell mit 60 Stunden vollumfänglich anerkannt; in diesem Fall brauchen Sie kein weiteres Praktikum mehr zu absolvieren. Die anderen beiden Teile des Moduls müssen Sie regulär absolvieren. Ihre Prüfung (Posterpräsentation) erfolgt über Inhalte der Ausbildung. Wenn Ihre Ausbildung in einem Berufsfeld erfolgte, das weder einen sonderpädagogischen noch einen rehabilitationswissenschaftlichen Bezug hat, steht es Ihnen natürlich frei, trotzdem ein Praktikum zu absolvieren. Die Anerkennung einer Ausbildung ist nicht verpflichtend.

Pauschal werden 30 Stunden der Praxisphase z. B. für ein FSJ oder einen BFD mit einer Dauer von mindestens zehn Monaten anerkannt. Bitte legen Sie zur Anerkennung das Original UND eine Kopie der Abschlussbescheinigung vor.

Im Einzelfall werden einschlägige Tätigkeiten mit sonderpädagogischem oder rehabilitationswissenschaftlichem Bezug NACH erfolgter Immatrikulation anerkannt (30h). 

Bitte senden Sie in allen Fällen das Anerkennungsformular sowie die entsprechenden Nachweise per E-Mail an Frau Dr. Eva Wimmer. Bitte lassen Sie diese Anerkennung bereits frühzeitig vornehmen. Zum Ende der Vorlesungszeit und kurz vor Anmeldefrist zum BFP ist erfahrungsgemäß mit einer höheren Frequentierung zu rechnen.

Bitte legen Sie eine formlose Bescheinigung der Praxisstelle vor, aus der hervorgeht, dass Sie von… bis… im Umfang von mindestens 80 Stunden als … tätig waren. Weitere einschlägige Erfahrungen und kürzere Praktika (weniger als 10 Monate Dauer) VOR Beginn des Studiums werden nicht anerkannt.

Praxiserfahrungen können nicht addiert zur Anerkennung gebracht werden, also etwa ein FSJ (30 Stunden) UND weitere einschlägige Praxiserfahrungen (30 Stunden). 60 Stunden Praxiserfahrungen, also das komplette BFP, werden ausschließlich für  abgeschlossene Berufsausbildungen anerkannt. Doppelanerkennungen sind unzulässig. Das bedeutet: Wenn Sie sich Praxiserfahrungen oder die Ausbildung für ein anderes Modul auch anerkennen lassen möchten, geht dies nur anteilig. Zudem können Sie nicht die 30h, die Ihnen z.B. nach einem BFD noch fehlen, in derselben Einrichtung machen, in der auch das BFD stattgefunden hat.

Corona-Extra: Aufgrund der Sondersituation durch die Corona-Pandemie können Sie auch semesterbegleitende, einschlägige Tätigkeiten als Praxisphase absolvieren. Hierzu melden Sie die Praxisphase bei uns normal an mit Bestätigung durch die Organisation, in der Sie tätig sind, und "sammeln" Ihre 30h oder 60h semesterbegleitend, strecken also quasi Ihre Praktikumszeit. Diese Regelung ist eine Pandemieregelung und nicht von Dauer!

Das ist im Einzelfall zu prüfen. Ansprechpartner*innen sind Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz. Sie können diese Arbeitstätigkeit als Praktikum anmelden. Ab Anmeldedatum absolvieren Sie dann maximal 30 Stunden als sogenannte Praxisphase. Lassen Sie sich diese Stunden von Ihrer Arbeitsstelle auf dem Modullaufzettel bescheinigen. Die verbleibenden 30 Stunden absolvieren Sie an einer anderen Praktikumsstelle als zweiwöchiges Blockpraktikum (Anmeldung ist ebenfalls erforderlich, ggfs. auf einem weiteren Modullaufzettel). Sofern Sie sich bereits 30 Stunden aus Praxistätigkeiten VOR Studienbeginn haben anerkennen lassen, entfällt dieses Blockpraktikum.

Die Prüfung findet in der Regel zu Beginn des auf die Vorlesung folgenden WiSe statt. Der Prüfungstag ist so gelegt, dass etwaige Ummeldefristen (z.B. in den Master) berücksichtigt werden. Der BFP-Prüfungstag findet zeitgleich mit dem Kontakttag der Fakultät Rehabilitationswissenschaften statt. Bitte halten Sie sich diesen Tag komplett von 08:00-14:00 Uhr frei; es finden keine anderen Lehrveranstaltungen an diesem Tag statt. Ihre genaue Prüfungszeit erfahren Sie in der Woche der Prüfung.

Zusätzlich gibt es noch einen Prüfungstermin im Frühjahr, für den dieselben Regelungen gelten.

Sie erhalten von uns in der Woche der Prüfung Ihre Prüfungszeit. Sie können etwa eine halbe Stunde vor der Prüfung in den Ihnen zugewiesenen Raum gehen und dort Ihr Poster mit zur Verfügung gestellten Magneten an der Wand befestigen. Die Prüfung selbst besteht aus einer Präsentation Ihres Posters und anschließenden Reflexionsfragen vor der Gruppe, die im selben Prüfungsblock mit Ihnen geprüft wird (6-9 Teilnehmer*innen, 90 Minuten pro Block). Abschließend geben Sie Ihren Modullaufzettel bei den Prüfenden ab und nehmen Ihr Poster wieder mit.

DIGITALE PRÜFUNG

Die Besonderheiten einer Online-Prüfung im BFP-Modul aufgrund der Corona-Pandemie werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Informationen dazu erhalten Sie in der Veranstaltung zum BFP.

Das dürfen Sie gerne tun, müssen es aber nicht. Zum Upload besteht Möglichkeit im Moodle-Raum. Wir behalten uns vor, besonders gelungene Poster unter Unkenntlichmachung von Name und Praxisort als Vorlage für folgende Studierende zu nutzen.

Wenn man bedenkt, dass das Poster mit der Rückseite an der Wand hängen wird: Nein.

Leider nein. Die Bestätigung der Praxisstelle kann elektronisch nicht erfasst werden. Deshalb haben Sie selbst dafür Sorge zu tragen, dass alle Leistungen auf dem Modulformular händisch eingetragen werden und das Formular nicht verloren geht.

Der Modullaufzettel sollte entweder bei Ihnen, der Prüfungskoordination oder der Scheinausgabe sein. Zum Ende der Veranstaltung erhalten Sie den Modullaufzettel von der Scheinausgabe; darauf lassen Sie sich von der Praktikumsstelle die Praxisphase bestätigen oder von Frau Dr. Wimmer Anerkennung(en) bestätigen/stempeln. Zwischen dem Vorlesungsende des SoSe und der Abschlussprüfung im WiSe verbleibt der Modullaufzettel bei Ihnen. Am Prüfungstag bringen Sie ihn mit; nach absolvierter Prüfung geht der Modullaufzettel seinen Weg durch die Prüfungskoordination zur Bestätigung und zum Eintrag der Leistungen und kann abschließend von Ihnen bei der Scheinausgabe abgeholt werden.


Mögliche Anlaufstellen bei der Suche nach Ihrem Modullaufzettel können also sein: Ihr eigener Schreibtisch; die Prüfungskoordination; die Scheinausgabe. Aktivieren Sie bitte Ihre detektivischen Fähigkeiten und denken Sie scharf darüber nach, bei welchem der o.a. Schritte zwischen Vorlesung und Praktikumsende Sie den Schein vermutlich verloren haben. Damit erleichtern Sie das Auffinden erheblich! Weiterer Tipp: Fertigen Sie nach jeder bestätigen Leistung und bevor der Laufzettel weitergereicht wird, für sich selbst eine (digitale) Kopie. Das erspart Ihnen und den Mitarbeiter*innen der Fakultät viel Arbeit!

Bitte lesen Sie „Mein Modullaufzettel ist weg, was tun?“

Bitte kommen Sie mit einem Nachweis, dass Sie an der Veranstaltung erfolgreich teilgenommen haben, zu Frau Dr. Limbach oder Frau Dr. Moritz.

Und hier finden Sie die noch einmal alle FAQ zum Modul Berufsfeldpraktikum zum Download.