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Häufige Fragen

Praxisphasen

Bachelor Rehabilitations­pädagogik

Wir haben Ihnen zu dieser Frage ein kleines Handout erstellt. Sie können hier nachschauen, welche Information bzw. welche Unterschrift zu welchem Zeitpunkt durch welche Stelle angegeben werden soll:

Eignungs- und Orientierungspraktikum

Achtung:
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich nur auf das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Für das EOP im Bachelor Lehramt an Berufskollegs und Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist das DoKoLL zuständig.

Nein, dabei handelt es sich lediglich um eine Studienverlaufsempfehlung. Wir geben Ihnen diese Empfehlung, damit Sie Ihr Studium im Rahmen der Regelstudienzeit organisieren können. Grundsätzlich sollte das EOP jedoch in einem frühen Semester absolviert werden, damit Sie Ihre Berufswahl basierend auf den Eindrücken und Erfahrungen Ihres Praktikums fundiert überprüfen können.

Nein, das Vorbereitungsseminar ist unbedingte Voraussetzung für das Absolvieren der Praxisphase.

Die angebotenen Seminare finden Sie im LSF in Form einer Sammelanmeldung unter dem Titel: „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern (Anmeldung mit Prioritäten!)“  . Sie sollen drei Prioritäten angeben. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Seminare unter Berücksichtigung der Prioritäten zugeteilt. Sie haben KEINEN Vorteil dadurch, wenn Sie nur ein Seminar angeben, da es sonst eine Bevorzugung zu den Personen ist, die drei Prioritäten angeben. Wir können Ihnen bei der Zuteilung nicht versprechen, dass Sie Ihre Wunschseminarzeit bekommen, aber garantieren, dass Sie auf alle Fälle einen Seminarplatz in einem der angebotenen Seminare erhalten.

Generell „NEIN“. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmefälle, bitte individuelle Anfragen an eop.fk13@tu-dortmund.de stellen.

 

Studierende anderer Lehramtsstudiengänge bekommen nur dann das EOP anerkannt, wenn dieses in einer Förderschule oder in einer Regelschule mit Gemeinsamen Unterricht und unter der Anleitung einer/eines Sonderpädagogen/in absolviert worden ist.

Optimalerweise erfolgt das Praktikum in der direkt nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit (zumeist August/September) nach dem Seminarbesuch. Wenn Sie jedoch aufgrund von z.B. Auslandsaufenthalten, Krankheit, Schwangerschaft/Geburt, anderen persönlichen Gründen das Praktikum nicht machen können, absolvieren Sie es später. Es wird auch immer eine Zeit im Frühjahr (Februar/März) vorgeschlagen, oder auch im nächsten Sommer. Das Seminar muss dann nicht wiederholt werden.

 

Nein, Schulen, die Sie als Schülerin oder Schüler selbst besucht haben, sind gemäß LZV für die Durchführung des EOP nicht zugelassen.

An allen Förderschulen und an Schulen, an denen das Gemeinsame Lernen angeboten wird. In diesen Fällen muss mindestens ein/e Schüler/in in der Klasse sein, in der Sie das Praktikum machen, und Ihre Betreuung muss durch eine/n Sonderpädagogen/in erfolgen.

Die Praktikumszeiträume sind auf die vorlesungsfreie Zeit, die Schulferien in NRW und damit auf die zeitlichen Ressourcen der Studierenden als auch der Schulen abgestimmt. Der Zeitraum ist eine Empfehlung. Sollten Sie sich z.B. eine Schule in einem anderen Bundesland oder im Ausland suchen, dann kann sich der Praktikumszeitraum - beispielsweise aufgrund anderer Schulferienzeiten - verschieben.

Der Praktikumszeitraum kann sich in Absprache mit der Schule auch um ein paar Tage von dem empfohlenen unterscheiden, wichtig ist: der Zeitraum muss außerhalb der Vorlesungszeit liegen.

Nein, das ist nicht möglich. Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang schreibt die Durchführung einer 25-tägigen Praxisphase (möglichst innerhalb von 5 Wochen) vor. Ausgenommen davon sind Krankheitsfälle, in denen einzelne Tage in Absprache mit der Schule selbstverständlich nachgeholt werden können. Dies gilt auch für Tage, an denen Sie Klausuren oder Prüfungen haben.

Ja, das ist möglich. Sie können die Praxisphase weltweit durchführen. Bei der Wahl der Schule ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine staatlich anerkannte Schule handelt. Die Schulwahl im Ausland erfolgt durch die Studierenden und muss selbstständig organisiert werden.

Die Praktikumsberichte müssen - zusätzlich zu der Veranstaltung „Aufgaben von Lehrern und Lehrerinnen“ fristgerecht im BOSS angemeldet werden. Bitte beachten: Alle Berichte werden unter dem Namen Anke Thierack im BOSS angemeldet, nicht unter den Namen der Lehrenden. Der Eintrag des „bestandenen EOPs“ erfolgt erst dann, wenn Sie alle Teile (Aufgaben von LuL, Praktikum und Praktikumsbericht) auf Ihrem Modullaufzettel bescheinigt haben und diesen in der Prüfungskoordination eingereicht haben.

Sie erhalten innerhalb der Seminare und auf der Homepage fortlaufend Informationen, wie z.B. damit umzugehen ist, wenn die Schulen während Ihrer Praktikumszeit corona-bedingt geschlossen sind, etc. Da der Umgang damit sich permanent verändert, können hier keine allgemeingültigen Regularien dargestellt werden.

Berufsfeldpraktikum

Achtung:
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich nur auf das Berufsfeldpraktikum im Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Für das BFP im Bachelor Lehramt an Berufskollegs und Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist das DoKoLL zuständig.

Alle Studierenden des BA Lehramt für sonderpädagogische Förderung  (LABG 2009 und 2016) müssen das BFP-Modul verpflichtend an der Fakultät 13 durchlaufen.

Wenn  Sie  ein  anderes  Lehramt  (z.B. Gym/Ges oder BK) mit einem Förderschwerpunkt studieren, haben Sie die Wahl, ob Sie das BFP bei uns oder in einem Ihrer anderen Fächer absolvieren. Da die Regelungen und Fristen sich unterscheiden, prüfen Sie in diesem Falle individuell, welches BFP-Modul sich für Sie am ehesten anbietet. Wenn Sie sich für das Modul an der Fakultät 13 entscheiden, müssen die das gesamte dreiteilige BFP-Modul in der sonderpädagogischen Förderung an der Fakultät 13 durchlaufen. Die Bedingungen z.B. zur Anerkennung von Vorerfahrungen, zur Abschlussprüfung etc., gelten dann für Sie genauso wie für die Studierenden des BA -Lehramt  für sonderpädagogische Förderung.

„Das BFP“ an sich besteht aus drei Teilen (siehe Vorabinformationen), die in der Regel über den Zeitraum des Sommersemesters des zweiten Studienjahres absolviert werden.

Super! Nämlich im SoSe des zweiten Studienjahres, also im vierten Fachsemester. Bitte beachten Sie, dass Sie das EOP im SoSe des ersten Studienjahres und somit im Vorfeld zum BFP absolvieren.

Wenn Sie im SoSe des zweiten Studienjahres einen Auslandsaufenthalt planen, so sprechen Sie bitte zeitig mit Frau Annika Biewener (Internationales).

Ja, es ist ein Pflichtpraktikum. Geben Sie Ihrer Praktikumsstelle einfach die hier vorliegende Bescheinigung (Download der Bescheinigung für die Praktikumseinrichtung).

Falls erforderlich, stempeln wir Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung zur Praxisphase als Vorlage für den Betrieb.

Für das BFP brauchen Sie keinen Bericht zu schreiben, auch wenn es im Modulkatalog so steht. Die Abschlussprüfung erfolgt mündlich über eine Posterprüfung.

Zur Veranstaltung zum BFP melden Sie sich über das LSF an. Darüber werden Sie
automatisch in den Moodle-Raum eingetragen.


Die Praktikumsstelle suchen Sie sich selbstständig und lassen sich die
Zusage/Aufnahme bestätigen. Zum Praktikum (Praxisphase) melden Sie sich über
das Formular „Anmeldung Berufsfeldpraktikum“ an, welches Sie ausgefüllt,
unterschrieben und gestempelt bei Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz abgeben.


-ES GIBT KEINE ANMELDEFRIST ODER ANMELDEPHASE-


Sollten Sie sich eine Berufsausbildung oder Praxiserfahrungen ganz oder teilweise
für das BFP anerkennen lassen wollen, dann wenden Sie sich bitte rechtzeitig (!)
im Rahmen der Praktikumssprechzeiten an Frau Dr. Eva Wimmer (https://www.fkreha.
tudortmund.
de/fk13/de/Studium_und_Lehre/Praktikum/Praktikum_BaLaSoP__dF_
_/Anerkennung_Praktikum1/index.html).


Für die Abschlussprüfung melden Sie sich bis spätestens zwei Wochen vor der
Prüfung sowohl im BOSS (formelle Anmeldung) als auch im Moodle-Raum
(inhaltliche Anmeldung) an.

Das Praktikum/Praxisphase muss mindestens vier
Wochen umfassen. Auch wenn die erforderlichen 60 Stunden rein rechnerisch auch
in kürzerer Zeit absolviert werden könnten, so orientiert sich die Dauer an der
gängigen Stundentafel an Schulen, die von einer kürzeren täglichen Präsenzzeit
ausgeht. Müssen nur 30 Stunden Praktikum absolviert werden, so reduziert sich
die Dauer auf zwei Wochen. Natürlich dürfen Sie das Praktikum auch über die vier
3/6
Wochen hinaus ausdehnen, z.B. wenn Sie eine semesterbegleitende Praxisphase
absolvieren. Bitte klären Sie einen solchen Sachverhalt aber im Vorfeld mit Frau Dr.
Limbach und Frau Dr. Moritz.

Short and precisely: Nein. Sie dürfen nur eine reduzierte Praxisphase von 30h in zwei Wochen absolvieren.

Melden Sie sich einfach fristgerecht zur Praxisphase bei uns an; die Anmeldung unterscheidet sich nicht von einem im Inland absolvierten Praktikum. Beachten Sie bitte, dass die Unfallversicherung über den Träger regulär nur für das Inland gilt
und Sie sich somit anderweitig absichern müssten.

Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII). Bei frei gewählten praktischen  usbildungsabschnitten im Ausland besteht kein Schutz durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, da ausländische Unternehmen nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in
Deutschland sind.

Informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Seiten zu Prüfungen der TU Dortmund.

Zusätzlich informieren Sie bitte Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Dr. Limbach oder Frau Dr. Moritz.

Praktikumserfahrungen, die nicht im Rahmen des Studiums erbracht wurden, können anerkannt werden. Bitte senden Sie das Anerkennungsformular sowie die entsprechenden Nachweise per E-Mail an Frau Dr. Eva Wimmer. Bitte lassen Sie diese Anerkennung bereits frühzeitig vornehmen. Zum Ende der Vorlesungszeit und kurz vor Anmeldefrist zum BFP ist erfahrungsgemäß mit einer höheren Frequentierung zu rechnen.

Die Anerkennung gilt ausschließlich für die Praxisphase, nicht aber für die vorbereitende Veranstaltung bzw. den Modulabschluss.

Abgeschlossene Berufsausbildungen werden prinzipiell mit 60 Stunden vollumfänglich anerkannt; in diesem Fall brauchen Sie kein weiteres Praktikum mehr zu absolvieren. Die anderen beiden Teile des Moduls müssen Sie regulär absolvieren. Ihre Prüfung (Posterpräsentation) erfolgt über Inhalte der Ausbildung. Wenn Ihre Ausbildung in einem Berufsfeld erfolgte, das weder einen sonderpädagogischen noch einen rehabilitationswissenschaftlichen Bezug hat, steht es Ihnen natürlich frei, trotzdem ein Praktikum zu absolvieren. Die Anerkennung einer Ausbildung ist nicht verpflichtend.

Pauschal werden 30 Stunden der Praxisphase z. B. für ein FSJ oder einen BFD mit einer Dauer von mindestens zehn Monaten anerkannt. Bitte legen Sie zur Anerkennung das Original UND eine Kopie der Abschlussbescheinigung vor.

Im Einzelfall werden einschlägige Tätigkeiten mit sonderpädagogischem oder rehabilitationswissenschaftlichem Bezug NACH erfolgter Immatrikulation anerkannt (30h). 

Bitte senden Sie in allen Fällen das Anerkennungsformular sowie die entsprechenden Nachweise per E-Mail an Frau Dr. Eva Wimmer. Bitte lassen Sie diese Anerkennung bereits frühzeitig vornehmen. Zum Ende der Vorlesungszeit und kurz vor Anmeldefrist zum BFP ist erfahrungsgemäß mit einer höheren Frequentierung zu rechnen.

Bitte legen Sie eine formlose Bescheinigung der Praxisstelle vor, aus der hervorgeht, dass Sie von… bis… im Umfang von mindestens 80 Stunden als … tätig waren. Weitere einschlägige Erfahrungen und kürzere Praktika (weniger als 10 Monate Dauer) VOR Beginn des Studiums werden nicht anerkannt.

Praxiserfahrungen können nicht addiert zur Anerkennung gebracht werden, also etwa ein FSJ (30 Stunden) UND weitere einschlägige Praxiserfahrungen (30 Stunden). 60 Stunden Praxiserfahrungen, also das komplette BFP, werden ausschließlich für  abgeschlossene Berufsausbildungen anerkannt. Doppelanerkennungen sind unzulässig. Das bedeutet: Wenn Sie sich Praxiserfahrungen oder die Ausbildung für ein anderes Modul auch anerkennen lassen möchten, geht dies nur anteilig. Zudem können Sie nicht die 30h, die Ihnen z.B. nach einem BFD noch fehlen, in derselben Einrichtung machen, in der auch das BFD stattgefunden hat.

Corona-Extra: Aufgrund der Sondersituation durch die Corona-Pandemie können Sie auch semesterbegleitende, einschlägige Tätigkeiten als Praxisphase absolvieren. Hierzu melden Sie die Praxisphase bei uns normal an mit Bestätigung durch die Organisation, in der Sie tätig sind, und "sammeln" Ihre 30h oder 60h semesterbegleitend, strecken also quasi Ihre Praktikumszeit. Diese Regelung ist eine Pandemieregelung und nicht von Dauer!

Das ist im Einzelfall zu prüfen. Ansprechpartner*innen sind Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz. Sie können diese Arbeitstätigkeit als Praktikum anmelden. Ab Anmeldedatum absolvieren Sie dann maximal 30 Stunden als sogenannte Praxisphase. Lassen Sie sich diese Stunden von Ihrer Arbeitsstelle auf dem Modullaufzettel bescheinigen. Die verbleibenden 30 Stunden absolvieren Sie an einer anderen Praktikumsstelle als zweiwöchiges Blockpraktikum (Anmeldung ist ebenfalls erforderlich, ggfs. auf einem weiteren Modullaufzettel). Sofern Sie sich bereits 30 Stunden aus Praxistätigkeiten VOR Studienbeginn haben anerkennen lassen, entfällt dieses Blockpraktikum.

Die Prüfung findet in der Regel zu Beginn des auf die Vorlesung folgenden WiSe statt. Der Prüfungstag ist so gelegt, dass etwaige Ummeldefristen (z.B. in den Master) berücksichtigt werden. Der BFP-Prüfungstag findet zeitgleich mit dem Kontakttag der Fakultät Rehabilitationswissenschaften statt. Bitte halten Sie sich diesen Tag komplett von 08:00-14:00 Uhr frei; es finden keine anderen Lehrveranstaltungen an diesem Tag statt. Ihre genaue Prüfungszeit erfahren Sie in der Woche der Prüfung.

Zusätzlich gibt es noch einen Prüfungstermin im Frühjahr, für den dieselben Regelungen gelten.

Sie erhalten von uns in der Woche der Prüfung Ihre Prüfungszeit. Sie können etwa eine halbe Stunde vor der Prüfung in den Ihnen zugewiesenen Raum gehen und dort Ihr Poster mit zur Verfügung gestellten Magneten an der Wand befestigen. Die Prüfung selbst besteht aus einer Präsentation Ihres Posters und anschließenden Reflexionsfragen vor der Gruppe, die im selben Prüfungsblock mit Ihnen geprüft wird (6-9 Teilnehmer*innen, 90 Minuten pro Block). Abschließend geben Sie Ihren Modullaufzettel bei den Prüfenden ab und nehmen Ihr Poster wieder mit.

DIGITALE PRÜFUNG

Die Besonderheiten einer Online-Prüfung im BFP-Modul aufgrund der Corona-Pandemie werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Informationen dazu erhalten Sie in der Veranstaltung zum BFP.

Das dürfen Sie gerne tun, müssen es aber nicht. Zum Upload besteht Möglichkeit im Moodle-Raum. Wir behalten uns vor, besonders gelungene Poster unter Unkenntlichmachung von Name und Praxisort als Vorlage für folgende Studierende zu nutzen.

Wenn man bedenkt, dass das Poster mit der Rückseite an der Wand hängen wird: Nein.

Leider nein. Die Bestätigung der Praxisstelle kann elektronisch nicht erfasst werden. Deshalb haben Sie selbst dafür Sorge zu tragen, dass alle Leistungen auf dem Modulformular händisch eingetragen werden und das Formular nicht verloren geht.

Der Modullaufzettel sollte entweder bei Ihnen, der Prüfungskoordination oder der Scheinausgabe sein. Zum Ende der Veranstaltung erhalten Sie den Modullaufzettel von der Scheinausgabe; darauf lassen Sie sich von der Praktikumsstelle die Praxisphase bestätigen oder von Frau Dr. Wimmer Anerkennung(en) bestätigen/stempeln. Zwischen dem Vorlesungsende des SoSe und der Abschlussprüfung im WiSe verbleibt der Modullaufzettel bei Ihnen. Am Prüfungstag bringen Sie ihn mit; nach absolvierter Prüfung geht der Modullaufzettel seinen Weg durch die Prüfungskoordination zur Bestätigung und zum Eintrag der Leistungen und kann abschließend von Ihnen bei der Scheinausgabe abgeholt werden.


Mögliche Anlaufstellen bei der Suche nach Ihrem Modullaufzettel können also sein: Ihr eigener Schreibtisch; die Prüfungskoordination; die Scheinausgabe. Aktivieren Sie bitte Ihre detektivischen Fähigkeiten und denken Sie scharf darüber nach, bei welchem der o.a. Schritte zwischen Vorlesung und Praktikumsende Sie den Schein vermutlich verloren haben. Damit erleichtern Sie das Auffinden erheblich! Weiterer Tipp: Fertigen Sie nach jeder bestätigen Leistung und bevor der Laufzettel weitergereicht wird, für sich selbst eine (digitale) Kopie. Das erspart Ihnen und den Mitarbeiter*innen der Fakultät viel Arbeit!

Bitte lesen Sie „Mein Modullaufzettel ist weg, was tun?“

Bitte kommen Sie mit einem Nachweis, dass Sie an der Veranstaltung erfolgreich teilgenommen haben, zu Frau Dr. Limbach oder Frau Dr. Moritz.

Praxissemester

Nein, das ist nicht möglich. Um am Praxissemester teilzunehmen, müssen Sie in den Master of Education eingeschrieben sein. Diese Einschreibung muss spätestens bis zum 07.11. oder 15.05. eines Jahres erfolgt sein.

Die Vorbereitungsseminare werden über das LSF gebucht. Sie finden in jedem Semester für jeden an der TU Dortmund angebotenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sehen, Sprache) ein Vorbereitungsseminar. Die Anmeldung erfolgt als Sammelanmeldung mit Prioritäten. Über die Zuordnung werden Sie zeitnah vor Semesterbeginn informiert.

Die Begleitseminare werden nicht gebucht. Sie werden vom DoKoLL dem Begleitseminar in LSF zugeordnet, zu dem Sie im Semester vorher ein Vorbereitungsseminar besucht haben.

Aufgrund der Schulplatzkapazitäten empfehlen wir Studierenden des Lehramts für sonderpädagogische Förderung das Modul Praxissemester in ihrem zweiten Förderschwerpunkt zu absolvieren. Wenn Sie sich für eine Vorbereitungsveranstaltung über das LSF anmelden, geben Sie bitte beide Förderschwerpunkte an, legen aber eine Priorität fest. Wir versuchen die Plätze in den Veranstaltungen nach Prioritäten zu vergeben, können dies aber nicht immer gewährleisten.

Außerdem bitten wir Studierende, die die Förderschwerpunkte Sehen oder Sprache als Förderschwerpunkt studieren, in diesem Förderschwerpunkt ihr Praxissemester zu absolvieren.

Studierende der Studiengänge Master Lehramt für Gymnasien/Gesamtschulen und Master Lehramt für Berufskollegs können das Modul Praxissemester nur in dem Förderschwerpunkt absolvieren, in dem sie offiziell eingeschrieben sind.

Sie er­hal­ten innerhalb der Seminare und auf der Seite des DoKoLL fortlaufend In­for­ma­ti­onen, wie z.B. damit umzugehen ist, wenn die Schulen während Ihrer Praktikumszeit corona-bedingt geschlossen sind, etc. Da sich der Umgang damit permanent verändert, kön­nen hier keine allgemeingültigen Regularien dargestellt wer­den.