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Häufige Fragen

Praxisphasen

Bachelor Rehabilitations­pädagogik

Wir haben Ihnen zu dieser Frage ein kleines Handout erstellt. Sie können hier nachschauen, welche Information bzw. welche Unterschrift zu welchem Zeitpunkt durch welche Stelle angegeben werden soll:

Eignungs- und Orientierungspraktikum

Achtung:
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich nur auf das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Für das EOP im Bachelor Lehramt an Berufskollegs und Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist das DoKoLL zuständig.

Nein, dabei handelt es sich lediglich um eine Studienverlaufsempfehlung. Wir geben Ihnen diese Empfehlung, damit Sie Ihr Studium im Rahmen der Regelstudienzeit organisieren können. Grundsätzlich sollte das EOP jedoch in einem frühen Semester absolviert werden, damit Sie Ihre Berufswahl basierend auf den Eindrücken und Erfahrungen Ihres Praktikums fundiert überprüfen können.

Nein, das Vorbereitungsseminar ist unbedingte Voraussetzung für das Absolvieren der Praxisphase.

Die angebotenen Seminare finden Sie im LSF in Form einer Sammelanmeldung unter dem Titel: „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern (Anmeldung mit Prioritäten!)“  . Sie sollen drei Prioritäten angeben. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Seminare unter Berücksichtigung der Prioritäten zugeteilt. Sie haben KEINEN Vorteil dadurch, wenn Sie nur ein Seminar angeben, da es sonst eine Bevorzugung zu den Personen ist, die drei Prioritäten angeben. Wir können Ihnen bei der Zuteilung nicht versprechen, dass Sie Ihre Wunschseminarzeit bekommen, aber garantieren, dass Sie auf alle Fälle einen Seminarplatz in einem der angebotenen Seminare erhalten.

Generell „NEIN“. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmefälle, bitte individuelle Anfragen an eop.fk13@tu-dortmund.de stellen.

 

Studierende anderer Lehramtsstudiengänge bekommen nur dann das EOP anerkannt, wenn dieses in einer Förderschule oder in einer Regelschule mit Gemeinsamen Unterricht und unter der Anleitung einer/eines Sonderpädagogen/in absolviert worden ist.

Optimalerweise erfolgt das Praktikum in der direkt nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit (zumeist August/September) nach dem Seminarbesuch. Wenn Sie jedoch aufgrund von z.B. Auslandsaufenthalten, Krankheit, Schwangerschaft/Geburt, anderen persönlichen Gründen das Praktikum nicht machen können, absolvieren Sie es später. Es wird auch immer eine Zeit im Frühjahr (Februar/März) vorgeschlagen, oder auch im nächsten Sommer. Das Seminar muss dann nicht wiederholt werden.

 

Nein, Schulen, die Sie als Schülerin oder Schüler selbst besucht haben, sind gemäß LZV für die Durchführung des EOP nicht zugelassen.

An allen Förderschulen und an Schulen, an denen das Gemeinsame Lernen angeboten wird. In diesen Fällen muss mindestens ein/e Schüler/in in der Klasse sein, in der Sie das Praktikum machen, und Ihre Betreuung muss durch eine/n Sonderpädagogen/in erfolgen.

Die Praktikumszeiträume sind auf die vorlesungsfreie Zeit, die Schulferien in NRW und damit auf die zeitlichen Ressourcen der Studierenden als auch der Schulen abgestimmt. Der Zeitraum ist eine Empfehlung. Sollten Sie sich z.B. eine Schule in einem anderen Bundesland oder im Ausland suchen, dann kann sich der Praktikumszeitraum - beispielsweise aufgrund anderer Schulferienzeiten - verschieben.

Der Praktikumszeitraum kann sich in Absprache mit der Schule auch um ein paar Tage von dem empfohlenen unterscheiden, wichtig ist: der Zeitraum muss außerhalb der Vorlesungszeit liegen.

Nein, das ist nicht möglich. Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang schreibt die Durchführung einer 25-tägigen Praxisphase (möglichst innerhalb von 5 Wochen) vor. Ausgenommen davon sind Krankheitsfälle, in denen einzelne Tage in Absprache mit der Schule selbstverständlich nachgeholt werden können. Dies gilt auch für Tage, an denen Sie Klausuren oder Prüfungen haben.

Ja, das ist möglich. Sie können die Praxisphase weltweit durchführen. Bei der Wahl der Schule ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine staatlich anerkannte Schule handelt. Die Schulwahl im Ausland erfolgt durch die Studierenden und muss selbstständig organisiert werden.

Die Praktikumsberichte müssen - zusätzlich zu der Veranstaltung „Aufgaben von Lehrern und Lehrerinnen“ fristgerecht im BOSS angemeldet werden. Bitte beachten: Alle Berichte werden unter dem Namen Anke Thierack im BOSS angemeldet, nicht unter den Namen der Lehrenden. Der Eintrag des „bestandenen EOPs“ erfolgt erst dann, wenn Sie alle Teile (Aufgaben von LuL, Praktikum und Praktikumsbericht) auf Ihrem Modullaufzettel bescheinigt haben und diesen in der Prüfungskoordination eingereicht haben.

Berufsfeldpraktikum

Achtung:
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich nur auf das Berufsfeldpraktikum im Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Für das BFP im Bachelor Lehramt an Berufskollegs und Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist das DoKoLL zuständig.

Praxissemester

Nein, das ist nicht möglich. Um am Praxissemester teilzunehmen, müssen Sie in den Master of Education eingeschrieben sein. Diese Einschreibung muss spätestens bis zum 07.11. oder 15.05. eines Jahres erfolgt sein.

Die Vorbereitungsseminare werden über das LSF gebucht. Sie finden in jedem Semester für jeden an der TU Dortmund angebotenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sehen, Sprache) ein Vorbereitungsseminar. Die Anmeldung erfolgt als Sammelanmeldung mit Prioritäten. Über die Zuordnung werden Sie zeitnah vor Semesterbeginn informiert.

Die Begleitseminare werden nicht gebucht. Sie werden vom DoKoLL dem Begleitseminar in LSF zugeordnet, zu dem Sie im Semester vorher ein Vorbereitungsseminar besucht haben.

Aufgrund der Schulplatzkapazitäten empfehlen wir Studierenden des Lehramts für sonderpädagogische Förderung das Modul Praxissemester in ihrem zweiten Förderschwerpunkt zu absolvieren. Wenn Sie sich für eine Vorbereitungsveranstaltung über das LSF anmelden, geben Sie bitte beide Förderschwerpunkte an, legen aber eine Priorität fest. Wir versuchen die Plätze in den Veranstaltungen nach Prioritäten zu vergeben, können dies aber nicht immer gewährleisten.

Außerdem bitten wir Studierende, die die Förderschwerpunkte Sehen oder Sprache als Förderschwerpunkt studieren, in diesem Förderschwerpunkt ihr Praxissemester zu absolvieren.

Studierende der Studiengänge Master Lehramt für Gymnasien/Gesamtschulen und Master Lehramt für Berufskollegs können das Modul Praxissemester nur in dem Förderschwerpunkt absolvieren, in dem sie offiziell eingeschrieben sind.