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Bewerbung für ein Auslands­semester

Alle Infos

Um einen Platz für ein Auslands­semester im Rahmen des Erasmus Programms zu bekommen, müssen keine besonderen Kriterien erfüllt werden. Es ist ein Sprechstundengespräch mit uns nötig, um sich für einen Platz an einer der Partneruniversitäten der Fakultät Rehabilitationswissenschaften bewerben zu können. Das genaue Vorgehen des Bewerbungsablaufs erläutern wir Ihnen auch während unseres Gesprächs.

Bei einer fristgerechten Bewerbung über die Fakultät Rehabilitationswissenschaften wird die Zahlung des Mobilitätszuschusses garantiert.

Wichtig: Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, da wir die ersten Plätze bereits im Januar vergeben.

Schreibtisch mit Pflanze, Globus und Kalender © Annika Biewener​/​TU Dortmund

Bewerbungsablauf

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den Bewerbungsablauf an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften für ein Auslands­semester im Rahmen des Erasmus+ Programms.

1. Informationen über die Partneruniversitäten sammeln

Informieren Sie sich über die Universitäten, mit denen die Fakultät Rehabilitationswissenschaften eine Kooperation führt.

Partneruniversitäten

2. Sprechstundentermin vereinbaren und wahrnehmen

Ein verpflichtendes Element des Bewerbungsprozesses ist ein Sprechstundengespräch, in welchem Sie sich vorstellen, wir über Ihre Studienplanung sprechen und wir Sie auf die Interessentenliste der Fakultät Rehabilitationswissenschaften setzen, notwendig.
Wenn der Auslandsaufenthalt im Wintersemester oder Sommersemester erfolgen soll, findet das Sprechstundengespräch in der Regel zwischen Oktober und Dezember des vorherigen Studienjahres statt.

Hier kommen Sie zu verfügbaren Sprechstundenterminen bei Zoom oder bei uns im Büro in der EF50, 4.509.

3. Bewerbung ausfüllen und abgeben

Nach der Aufnahme in die Interessentenliste erhalten Sie vor Weihnachten das Bewerbungsformular per E-Mail von uns. Dieses schicken Sie ausgefüllt und fristgerecht per E-Mail an uns zurück.

4. Zu- oder Absage erhalten

Nach der fristgerechten Abgabe Ihrer Bewerbung erfolgen das Auswahlverfahren und die Platzvergabe der Fakultät Rehabilitationswissenschaften im Januar. Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, werden Sie über eine Zu- oder Absage und die zugeteilte Partneruniversität informiert. 

Die fakultätsinterne Platzvergabe findet spätestens bis Anfang Februar statt. Auch nach der Platzvergabe sind meistens noch Restplätze für verschiedene Partneruniversitäten verfügbar, für die eine Bewerbung bis zum 31.03. möglich ist.

5. Anmeldung beim Referat Internationales durchführen

Nach der Zusage füllen Sie bitte die Online-Annahmeerklärung aus und lassen diese von der Erasmus-Koordination der Fakultät Rehabilitationswissenschaften unterschreiben. Anschließend wird die unterschriebene Online-Annahmeerklärung an das Referat Internationales geschickt.

Unabhängig davon, ob der Auslandsaufenthalt im Winter- oder im Sommersemester stattfinden soll, muss die Online-Annahmeerklärung bis spätestens 31.03. beim Referat Internationales eingegangen sein.

6. Eingangsbestätigung oder Dokumente per Post erhalten

Sie erhalten entweder eine Eingangsbestätigung der Online-Annahmeerklärung per E-Mail oder Sie erhalten ab Juni/Juli folgende Dokumente per Post zugeschickt:

  • ein Bewilligungsschreiben mit der Mitteilung über die Höhe des Mobilitätszuschusses für das akademische Jahr, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet
  • eine Bestätigung für die Partneruniversität in englischer und deutscher Sprache
  • eine Bescheinigung in deutscher Sprache (z.B. für die Beurlaubung für das Studierendensekretariat)
  • eine Checkliste
  • die ERASMUS-Studierendencharta
7. Anmeldung bei der Partneruniversität 

Die Erasmus-Koordination der Fakultät Rehabilitationswissenschaften nominiert Sie bei den Partneruniversitäten. Anschließend müssen Sie sich auf den Internetseiten der Partneruniversität zur Anmeldung an dieser informieren und selbst dort anmelden. Alternativ schicken Ihnen manche Partneruniversitäten eine E-Mail mit Informationen bezüglich der Bewerbung.

Planung & Bewerbung

Was muss ich beachten?

Grundsätzlich sollte ein Auslandsaufenthalt möglichst frühzeitig geplant werden, damit er bestmöglich in den Studienverlauf eingegliedert werden kann. Für die verschiedenen Studiengänge der Fakultät Rehabilitationswissenschaften gelten folgende Rahmenbedingungen, um den Zeitpunkt für ein Studium im Ausland zu finden.  Ein Blick auf die Studienverlaufspläne kann helfen, um die folgenden Rahmenbedingungen leichter nachzuvollziehen:

Bachelor Rehabilitations­pädagogik

  • ein Auslandsaufenthalt ist aufgrund des Projektstudiums hauptsächlich im 3. und 4. Semester möglich
  • eine Anmeldung ist daher bereits im 1. oder 2. Semester notwendig 
  • das Auslands­semester kann auch nach dem Projektstudium (also ab dem 7. Semester) absolviert werden
  • Bewerbungsfrist jährlich (für das kommende Winter- und Sommersemester) bis Ende Mai 

Master Rehabilitationswissenschaften

  • eine Anmeldung sollte demnach zum Ende des Bachelors oder zu Beginn des Masters erfolgen
  • ein Auslandsaufenthalt ist im 1. bis 3. Semester möglich 
  • Bewerbungsfrist jährlich (für das kommende Winter- und Sommersemester) bis Ende Mai 

Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung

  • ein Auslandsaufenthalt ist in der Regel während des gesamten Bachelorstudiums (ab dem 3. Semester) möglich 
  • eine Anmeldung sollte dennoch so früh wie möglich erfolgen 
  • der Auslandaufenthalt ist unabhängig von Unterrichtsfächern und Förderschwerpunkten 
  • Bewerbungsfrist jährlich (für das kommende Winter- und Sommersemester) bis Ende Mai 

Master Lehramt für sonderpädagogische Förderung

  • ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich während des gesamten Masterstudiums möglich 
  • eine Anmeldung sollte dennoch so früh wie möglich erfolgen
  • es muss berücksichtigt werden, dass die Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen des Praxissemesters ohne Unterbrechung direkt aufeinander folgen sollten 

Für die genauere Planung ist es notwendig, dass Sie sich mit uns in einer der Sprechstunden in Verbindung setzen. Dort erhalten Sie alle Informationen zu Voraussetzung für ein Auslands­semester. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns.

Durch die Teilnahme am Erasmusprogramm ist es Studierenden möglich, ohne die Bezahlung von Studiengebühren und mit finanzieller Förderung ein oder zwei Semester im europäischen Ausland zu studieren. Darüber hinaus gibt es eine monatliche Förderung zur freien Verfügung für die Wohnung und das Leben vor Ort. Die Höhe der monatlichen Förderung hängt individuell von der Dauer des Studienaufenthaltes und dem Zielland ab. Es gibt 3 Länderkategorien, in denen folgende Fördersummen pro Monat gezahlt werden:

  • Ländergruppe 1: 600 EUR pro Monat
    • Norwegen, Schweden
  • Ländergruppe 2: 540 EUR pro Monat
    • Italien, Niederlande, Spanien
  • Ländergruppe 3: 540 EUR pro Monat
    • Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die monatliche Erasmus+ Förderung ist aktuell auf entweder 3 bzw. 4 Monate für einen Semesteraufenthalt beschränkt. Wie viele Monate im kommenden akademischen Jahr gefördert werden können, erfahren Studierende meist Mitte des Jahres nach der Abgabe der Online-Annahmeerklärung (Frist 31. März), da erst dann bekannt ist, wie viele Studierende für wie lange ins Ausland gehen und welche Zuwendungssumme die TU Dortmund für das Erasmus+ Jahr erhält.

Die Fortzahlung des Mobilitätszuschusses für ein Studium im Vereinigten Königreich ist für das akademische Jahr 2024/25 gesichert. Für ein Studium in der Schweiz, stellt die Regierung dort finanzielle Mittel für alle Studierenden zur Verfügung.

Personen folgender Gruppen können eine Sonderförderung (Social Top Up) für beantrage:

  • Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung,
  • Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern im Ausland studieren möchten,
  • Erstakademiker*innen,
  • erwerbstätige Studierende.

Darüber hinaus kann jede/r Studierende einen Antrag für das Auslandsbafög stellen.

Weitere Informationen zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes gibt es beim Referat Internationales der TU Dortmund.

In der Regel ist es möglich und wünschenswert, einige der im Ausland erbrachten Studien-  und Prüfungsleistungen für das Studium an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften anrechnen zu lassen. Die internationalen Vereinbarungen machen die Anrechnung von mindestens einem Kurs aus den Rehabilitationswissenschaften erforderlich. Für die bestmögliche Einbindung des Auslandssemesters in den individuellen Studienverlauf beraten wir Sie gerne in unserer Sprechstunde. Dort erhalten Sie auch Hinweise zum Vorgehen für eine Anrechnung von Kursen aus Ihren Unterrichtsfächern oder Förderschwerpunkten.

Die Anrechnung erfolgt nach Beendigung des Auslandssemesters und wird von uns begleitet.

Der Auslandsaufenthalt soll im Wintersemester 2025/26 oder im Sommersemester 2026 stattfinden. Im November oder Dezember 2024 nehmen Sie an einem Sprechstundengespräch teil. Bis Januar 2025 findet die fakultätsinterne Platzvergabe statt. Bis spätestens Februar 2025 werden Sie über die Platzvergabe informiert. Die Bewerbung beim Referat Internationales muss bis zum 31.03.2025 erfolgen. Für beide Semester eines akademischen Jahres gilt dieselbe Frist.

Mit jeder Partneruniversität haben wir unterschiedlich viele Austauschplätze vereinbart. Die Chance auf einen Platz an Ihrer Wunschuniversität ist immer abhängig von der Anzahl der Studierenden, die sich für ein akademisches Jahr auf die vorhandenen Plätze bewerben. Wir passen das Vergabeverfahren immer individuell auf die Nachfrage an und kommunizieren dieses sehr offen während der persönlichen Gespräche.

Wenn bereits eine Zusage für ein Auslands­semester über das Erasmus+ Programm vorliegt, haben wir alle Informationen zur Anmeldung an der Partnerhochschule, Anrechnungsmöglichkeiten, Learning Agreement und vieles mehr im Moodle-Raum 'ERASMUS Outgoings Fakultät 13' hinterlegt. Alle angemeldeten Studierende werden von uns in dem Moodleraum eingeschrieben.

Im gesamten Prozess der Planung und Durchführung des Auslandssemesters stehen wir jederzeit per E-Mail oder nach Vereinbarung telefonisch oder währen der Sprechstunden für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.