Betreuung und Pflichten
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Betreuung während der Dissertation sowie zu weiteren Aufgaben und Pflichten der Beteiligten.
Betreuung während der Dissertation
Üblich ist es, dass Sie von zwei Betreuer*innen begleitet werden, wobei die zweite Betreuerin / der zweite Betreuer auch von einer anderen Fakultät oder Hochschule mit Promotionsrecht stammen darf (vgl. § 7 Abs. 1 PromO Fak. 13).
Zunächst werden zwei Gutachter*innen zur Begutachtung der Dissertation bestell. Gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Annahme, Umarbeitung oder Ablehnung der Dissertation, so wird vom Promotionsausschuss ein zusätzliches (drittes) Gutachten eingeholt (vgl. § 15 Abs. 3 PromO Fak. 13).
- Vernetzung mit Peers ist in der Promotionsphase sehr wichtig. In der Fakultät finden Sie über die Kolloquien bei Ihren Betreuer*innen hinaus Unterstützung durch das (sich im Umbau befindende) Promotionsprogramm der Fakultät. (Ansprechperson: Dr. Ramona Thümmler)
- Regelmäßige Infos erhalten Sie über den Newsletter für Promovierende unserer Fakultät.
- TU-weite Angebote wie das Graduiertenzentrum oder die resaerch academy ruhr stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung
Aufgaben, Pflichten, kumulative Dissertationen
- Teilnahme an den Kolloquien Ihrer Betreuerin / Ihres Betreuers
- Teilnahme am strukturierten Promotionsprogramm der Fakultät
- gemeinsam mit der Doktorandin / dem Doktoranden einen Zeitplan für die Anfertigung der Dissertation zu erstellen und das strukturierte Promotionsprogramm abzustimmen; dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anfertigung der Dissertation in der Regel nicht mehr als drei Jahre erfordern soll;
- sich während der Anfertigung der Dissertation regelmäßig von der Doktorandin / dem Doktoranden über den Fortschritt ihres / seines Vorhabens unterrichten zu lassen,
- die Doktorandin / den Doktoranden bei auftretenden Schwierigkeiten fachkundig zu beraten,
- von der Doktorandin / dem Doktoranden gelieferte Beiträge umfassend in mündlicher oder schriftlicher Form zu kommentieren.
- sich von der Doktorandin / dem Doktoranden einmal jährlich schriftlich über die bisherigen und geplanten Aktivitäten berichten zu lassen. Dem Bericht schließt sich ein Gespräch an. (vgl. §7 PromO Fak. 13)
- Die Betreuungsvereinbarung bietet dafür den schriftlich fixierten Rahmen und dient als Grundlage für die Absprache von Teilzielen etc.
Wichtig ist, sich vor der Einreichung der Dissertation
- beim Verlag der Zeitschrift das Zweitpublikationsrecht zu sichern, da Sie den Beitrag nochmals mit der Rahmenschrift veröffentlichen müssen.
- bei Co-Autor*innenschaft von den weiteren Autor*innen die schriftliche Bestätigung einzuholen, welchen Anteil Sie geleistet haben.
Haben Sie Fragen, die Sie hier gerne beantwortet hätten? Dann teilen Sie diese bitte dem Promotionsausschuss mit: promotionsausschuss.fk13tu-dortmundde