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Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Informationen

Egal, ob du dich für den Bachelor Rehabilitations­pädagogik, den Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung, den Bachelor Lehramt an Berufskolleg mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung, den Bachelor Lehramt an Gymnasien / Gesamtschulen mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung oder den Master Rehabilitationswissenschaften bewirbst, ist folgendes zu beachten:
Der Studienbeginn ist immer zum Wintersemester eines Jahres.

Die Bewerbung muss für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Lehramt) bis zum 15. Juli eines Jahres vorliegen. Wie du dich an der TU Dortmund für einen Studiengang bewerben kannst erfährst du auf der Seite Bewerbung und Einschreibung.
Für den Bachelor Rehabilitations­pädagogik ist eine Einschreibung bis zum Tag vor Vorlesungsbeginn über das Campusportal möglich. Jahresaktuelle Fristen befinden sich unter der Seite Termine & Fristen.

 
In den schulischen Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im Winter- wie im Sommersemester möglich. Alle weiteren Informationen zur Bewerbung zu den schulischen Masterstudiengängen findest du auf der Seite Bewerbung und Einschreibung für den Master.

Über die Chance auf Zulassung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang kann im Vorhinein keine Auskunft gegeben werden. Der Numerus Clausus als Zulassungsbeschränkung ist immer abhängig von der Bewerber_innenzahl und deren Abschlussnoten. Je höher die Bewerberzahl ist, desto höher ist der Numerus Clausus (NC).  Eine Übersicht über die NC-Werte des letzten Wintersemesters, geben dir eine Möglichkeit dich grob zu orientieren.

Praktika sind keine Voraussetzung zur Zulassung eines Studiums an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften. Wie empfehlen aber, vor Aufnahme des Studiums Praxiserfahrungen zu sammeln.

Leistungen können angerechnet werden, wenn sie mit Inhalten aus unseren Studiengängen vergleichbar sind. Die Anerkennung wird auf Grundlage der Anerkennungsordnung der TU Dortmund durchgeführt.

Weitere Informationen zum Ablauf der Anerkennung:

 FAQ's zur Anerkennung
Formular zum Ablauf von Anerkennungen

 

Bachelor Rehabilitations­pädagogik (fachlich)

Nein. Der Bachelorstudiengang Rehabilitations­pädagogik gehört zu den zulassungsfreien Studiengängen der TU Dortmund. Somit ist die Einschreibung bis zum Tag vor Vorlesungsstart möglich. Die Einschreibung erfolgt über das Campusportal.

 

Für das Studium sind insgesamt 8 Wochen für Praktikumszeiten vorgesehen.
Außerdem besteht im Rahmen des Projektstudiums die Möglichkeit, Kontakte in die Praxis herzustellen.
Weitere Informationen zum Praktikum erhälst du unter der Seite Praktikum und Praxiskontakte

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.

Durch die interdisziplinäre Aufstellung des Studiengangs, gibt es viele verschiedene Bereiche in denen du arbeiten kannst. Spätere Tätigkeiten sind in allen Feldern, die von den Sozialgesetzbüchern abgedeckt werden, denkbar, also z.B in Bezug auf Arbeit, Pflege, Rehabilitation und Kinder- und Jugendhilfe.

Institutionen, die Rehablilitationspädagog_Innen beschäftigen sind u.a. die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (z.B. Wohnheime, ambulant betreutes Wohnen), aber auch diejenigen der beruflichen Rehabilitation (Case-Management, Integrationsfachdienste, Werkstätten für behinderte Menschen). In Bezug auf Kinder- und Jugendliche sind z.B. Wohneinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Familienunterstützende Dienste mögliche Tätigkeitsfelder. 

Bei Fragen zur Bewerbung richtest du dich an das Studierendensekretariat.
Bei Fragen zum Studium kannst du die Studienfachberatung kontaktieren.
Bei Fragen zum Härtefallantrag hilft dir das DoBus weiter.

Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Während des Bachelor Studiums sind 2 Praktika vorgesehen. 

  1. Eignungs- und Orientierungspraktikum (5 Wochen)
    • Einblick in die unterschiedlichen Aufgaben von Lehrer/innen erhalten
    • Besonderheiten der unterschiedlichen Arbeitsfelder ( Förderschule vs. Gemeinsames Lernen) erfahren
    • Reflexion der eigenen professionellen Entwicklung
  2. Außerschulisches Berufsfeldpraktikum (4 Wochen)
    • Außerschulische Arbeitsfelder der Rehabilitationswissenschaften kennenlernen
    • Interdisziplinäre Kooperationen beobachten

Weitere Informationen findest du unter Praktikum für BA Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. (Bachelor)

Nach dem Bachelor Studium bist noch noch nicht für den Beruf als Sonderpädagogische Lehrkraft qualifiziert. Du hast jedoch verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel als Vertretungslehrer_in an einer Schule zu arbeiten oder als pädagogische Fachkraft in Förderinstituten.

Wenn du von einer anderen Universität oder Hochschule zu unserer Universität wechselst, wendest du dich am besten direkt an das Studierendensekretariat:

Homepage: Studierendesekretariat der TU Dortmund
E-Mail: zulassungsverfahrentu-dortmundde
Telefonnr.: +49 (0) 231-755 2345

Vor der Einschreibung wird zunächst geprüft, ob die von dir erbrachten Leistungen anzurechenen sind. Wenn du eingeschrieben bist, wendest du dich an den Prüfungsauschuss der Fakultät (Leistungen in Unterrichtsfächern/Bildungswissenschaften an der entsprechenden Fakultät!) Dieser verbucht dann die entsprechend anzurechenenden Leistungen im BOSS-System.

Als  Ansprechpartner für Anrechnungen an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften ist der Prüfungsausschuss für dich da:

pruefungsausschuss.fk13@tu-dortmund.de

Bei Fragen zur Bewerbung richtest du dich an das Studierendensekretariat.
Bei Fragen zum Studium kannst du die Studienfachberatung kontaktieren.
Bei Fragen zum Härtefallantrag hilft dir das DoBus weiter.

Bachelor Lehramt an Berufskollegs

Informationen zu der Fächerauswahl erhältst du unter der Übersicht für Lehramt an Berufskollegs (Bachelor of Arts) .

Sie kön­nen anstelle eines Faches eine der folgenden sonderpädagogischen Fach­rich­tungen stu­die­ren:

  • Förderschwerpunkt kör­per­li­che und motorische Ent­wick­lung
  • Förderschwerpunkt Sehen

Zusätzlich stu­die­ren Sie im Rah­men des Angebots an der Fa­kul­tät Re­ha­bili­ta­tions­wissen­schaf­ten ein Wahlmodul mit einer wei­te­ren sonderpädagogischen Fach­rich­tung. Im Wahlmodul stehen folgende son­der­päd­ago­gische Fach­rich­tungen zur Wahl:

  • Förderschwerpunkt kör­per­li­che und motorische Ent­wick­lung (sofern nicht als Fach gewählt)
  • Förderschwerpunkt Sehen (sofern nicht als Fach gewählt)
  • Förderschwerpunkt Ler­nen
  • Förderschwerpunkt emotionale und soziale Ent­wick­lung
  • Förderschwerpunkt Spra­che und Kom­mu­ni­ka­ti­on

Die ersten 26 Wochen Praktikum müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit absolviert und nachgewiesen sein. Zur Ausstellung des ersten Staatsexamens muss der erste Teil der fachpraktischen Ausbildung darüber hinaus gegenüber dem staatlichen Prüfungsamt nachgewiesen werden. Auch eine Bescheinigung der kompletten fachpraktischen Ausbildung ist möglich. Sofern vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes noch Praktikumszeiten ausstehen, sind diese gegenüber der zuständigen Bezirksregierung bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachzuweisen.

Weitere Informationen zur fachpraktischen Tätigkeit findest du auf der Seite des DoKoLL:

Übersicht zur fachpraktischen Tätigkeit - DoKoLL

Die Zuständigkeiten von Ansprechpartner_innen für verschiedene Praktikumsarten sind auf folgender Seite des DoKoLL einzusehen (besonders ist der Reader unten auf der Seite für Studierende des Lehramts BK zu beachten!):

Anerkennungen DoKoLL


Ansprechpartnerin für diese Schulform ist Sabine Arndt.

 

Im Rahmen dieses Studienganges sind zwei Unterrichtsfächer (wobei das zweite durch einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt ersetzt werden kann) oder eine große Fachrichtung und eine kleine berufliche Fachrichtung vorgesehen. Außerdem ist das Fach Bildungswissenschaften (das alle Lehramtsstudierenden studieren müssen) und das Modul DaZ (Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte) Pflicht. Abschließend wird entweder im ersten Fach, im Bereich des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder im Fach Bildungswissenschaften eine Bachelorarbeit verfasst.

Theoretisch ja, jedoch nur als Vertretungslehrer_in und nicht als festangestellte Lehrkraft. Festangestellt oder verbeamtet werden, kann man nur, wenn man das entsprechende Masterstudium und das darauffolgende Referendariat ebenfalls erfolgreich absolviert hat.

Mit dem Abschluss ist es möglich an Förderschulen sowie an Berufskollegs oder anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen zu arbeiten. Es kommt dabei stets auf die Stellenausschreibungen der einzelnen Schulen später an.

Bachelor Lehramt an Gym/Ges mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Sie kön­nen anstelle eines Faches eine der folgenden sonderpädagogischen Fach­rich­tungen stu­die­ren:

  • Förderschwerpunkt kör­per­li­che und motorische Ent­wick­lung
  • Förderschwerpunkt Sehen.

Zusätzlich stu­die­ren Sie im Rah­men des Angebots an der Fa­kul­tät Re­ha­bili­ta­tions­wissen­schaf­ten ein Wahlmodul mit einer wei­te­ren sonderpädagogischen Fach­rich­tung. Im Wahlmodul stehen folgende son­der­päd­ago­gische Fach­rich­tungen zur Wahl:

  • Förderschwerpunkt kör­per­li­che und motorische Ent­wick­lung (sofern nicht als Fach gewählt)
  • Förderschwerpunkt Sehen (sofern nicht als Fach gewählt)
  • Förderschwerpunkt Ler­nen
  • Förderschwerpunkt emotionale und soziale Ent­wick­lung
  • Förderschwerpunkt Spra­che und Kom­mu­ni­ka­ti­on

Eine Übersicht über mögliche Unterrichtsfächer findest auf der Übersicht für Lehramt an Gymnasien/Ges. (Bachelor of Arts).

Theoretisch ja, jedoch nur als Vertretungslehrer_in und nicht als festangestellte Lehrkraft. Festangestellt oder verbeamtet werden kannst du nur, wenn du das entsprechende Masterstudium und darauffolgende Referendariat ebenfalls erfolgreich absolviert hast.

Im Rahmen dieses Studienganges sind zwei Unterrichtsfächer (wobei das zweite durch einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt ersetzt werden kann), das Fach Bildungswissenschaften (das alle Lehramtsstudierenden studieren müssen) und das Modul DaZ (Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte) vorgesehen. Abschließend wird entweder im ersten Fach, im Bereich des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder im Fach Bildungswissenschaften eine Bachelorarbeit verfasst.
Weitere Informationen erhälst du unter der Übersicht für Lehramt an Gymnasium/Ges. (Bachelor of Arts).

Mit dem Abschluss kannst du an Förderschulen sowie allen Regelschulen (Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien, ggfs. auch Berufsschulen) mit Gemeinsamen Unterricht (von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf), inklusive der Sekundarstufe II, unterrichten. Es kommt dabei stets auf die Stellenausschreibungen der einzelnen Schulen später an.

Master Rehabilitationswissenschaften

Der Master Rehabilitationswissenschaften kann zum Wintersemester eines jeden Studienjahres begonnen werden. Der Master ist zulassungsfrei und eine Bewerbung ist somit nicht erforderlich. Du kannst dich online einschreiben.

Dazu gelten folgende Fristen:

  •  Für Bewerber_innen, die ihren BA-Abschluss an der TU Dortmund erworben haben: Der Antrag zur Änderung des Studiums ist bis zum 30.11. beim Studierendensekretariat einzureichen.
  • Für Bewerber_innen, die ihren BA-Abschluss nicht an der TU Dortmund erworben haben oder ihn zwar an der TU Dortmund erworben haben, aber zwischenzeitlich exmatrikuliert waren: Online-Einschreibung über das Studierendensekretariat sowie Einreichen aller nötigen Unterlagen ebenfalls bis zum 30.11. des Studienjahres.

Hier kommst du zur Online-Einschreibung

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Rehabilitations­pädagogik an der TU Dortmund, oder ein vergleichbarer Abschluss. Nähere Informationen findest du in der Prüfungsordnung. Darüber hinaus muss die Gesamtnote des vorausgesetzten Abschlusses mindestens 2,3 (gut) betragen.

Wir kön­nen im Vorhinein leider keine Aussage über eine mögliche Zulassung bzw. An­er­ken­nung des  Studienabschlusses geben. Als Voraussetzung zur Zulassung zum MA Re­ha­bili­ta­tions­wissen­schaf­ten gilt ein BA-Abschluss in Rehabilitations­pädagogik an der TU Dortmund oder ein Abschluss in affinen Studiengängen. Über eine An­er­ken­nung eines gleichwertigen Abschlusses entscheidet der Prü­fungs­aus­schuss nach der Einschreibung.

Nein. Er ist studienbeitragspflichtig, über BAföG wird nach geltendem Recht entschieden, wobei eine Überprüfung hinsichtlich der Altersgrenze erneut erfolgt. Eine Elternunabhängigkeit tritt nicht ein.

Der Master­studien­gang gliedert sich in Basismodule und Profilmodule.

Die fünf Basismodule haben einen Umfang von 40 Leistungspunkten und sind verpflichtend für alle Studierenden. Aus den Profilbereichen wird ein Profil gewählt, das insgesamt 32 Leistungspunkte umfasst.

Diese Profile gibt es:

  • Digitalisierung und Technologien zur Teilhabe
  • Entwicklung und Bildung über die Lebensspanne
  • Teilhabe und Inklusion in Arbeit und Gesundheit

Darüber hinaus werden die Einführungsmodule der Profilbereiche mit je sechs Leistungspunkten studiert. Die Masterarbeit hat einen Umfang von 30 Leistungspunkten.

Weitere Informationen erhältst du auf der Seite der Rehabilitationswissenschaften.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Der Studiengang qualifiziert für Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, Steuerung und Leitung in der sozialen Rehabilitation.

Für die Anerkennung von Leistungen ist der Prüfungsausschuss der Fakultät Rehabilitationswissenschaften zuständig. Generell gilt, dass Module und einzelne Kurse angerechnet werden können, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese inhaltlich bereits abgedeckt sind. Hierfür werden in der Regel die Modulhandbücher beider Studiengänge verglichen und es wird geprüft, wie die inhaltliche Übereinstimmung ist. Hierbei spielt auch die Prüfungsform (z.B. mündliche Prüfung oder Klausur, etc.) und der Umfang der Leistung eine Rolle und ob die Leistungen unbenotet oder benotet absolviert wurden.

 

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den Zuständigkeiten der Anerkennung von Leistungen.

Die Masterarbeit sollte im 4. Semester  und nach dem Erwerb von 60 Leistungspunkten geschrieben werden und kann im gewählten Studienprofil oder in der fachlichen Basis angefertigt werden.

Für die Masterarbeit werden 30 Credits berechnet. Sie sollte einen Umfang von 125 Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 22 Wochen.

Master Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Du kannst dich ich im Sommersemster bis zum 15. Mai und im Wintersemster bis zum 15. November umschreiben. Bedingung dafür ist, dass du alle notwendigen Leistungen im Bachelor erbracht hast und diese eingetragen sind. Die Umschreibung ist Vorraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen im Master. Wenn du im 1. Mastersemester dein Praxissemster absolvieren möchtest gelten frühere Fristen.

Diese Fristen und weitere Informationen über den Übergang vom Bachelor zum Master (DoKoLL)

Wenn du von einer anderen Universität oder Hochschule zu unserer Universität wechselst, wendest du dich am besten direkt an das Studierendensekretariat:

Homepage: Studierendensekretariat
E-Mail: zulassungsverfahrentu-dortmundde
Telefonnr.: +49 (0) 231-755 2345

Vor der Einschreibung wird zunächst geprüft, ob die von dir erbrachten Leistungen anzurechenen sind. Wenn du eingeschrieben bist, wendest du dich an den Prüfungsauschuss der Fakultät (Leistungen in Unterrichtsfächern/Bildungswissenschaften an der entsprechenden Fakultät!) Dieser verbucht dann die entsprechend anzurechenenden Leistungen im BOSS-System.

Der Ansprechpartner für Anrechnungen an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften ist der Prüfungsausschuss:

pruefungsausschuss.fk13tu-dortmundde

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Master Lehramt an Berufskollegs

Theoretisch ja, jedoch nur als Vertretungslehrer_in und nicht als festangestellte Lehrkraft. Festangestellt oder verbeamtet werden kannst du nur, wenn du das entsprechende Referendariat ebenfalls erfolgreich absolviert hast.

Mit dem Abschluss kannst du an Förderschulen sowie an Berufskollegs oder anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen arbeiten. Es kommt dabei stets auf die Stellenausschreibungen der einzelnen Schulen später an.

Die ersten 26 Wochen Praktikum müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit absolviert und nachgewiesen sein. Zur Ausstellung des ersten Staatsexamens muss der erste Teil der fachpraktischen Ausbildung darüber hinaus gegenüber dem staatlichen Prüfungsamt nachgewiesen werden. Auch eine Bescheinigung der kompletten fachpraktischen Ausbildung ist möglich. Sofern vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes noch Praktikumszeiten ausstehen, sind diese gegenüber der zuständigen Bezirksregierung bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachzuweisen.

Weitere Informationen zur fachpraktischen Tätigkeit findest du auf der Seite des DoKoLL:

Übersicht zur fachpraktischen Tätigkeit - DoKoLL

Bei Fragen rund um das Thema Praktika steht für Studierende dieses Lehramts das Beratungsteam Praxisphasen zur Verfügung.

 

Master Lehramt an Gym/Ges mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Ja! Bevor das Studium eines Erweiterungsfaches aufgenommen werden kann, muss ein obligatorisches Beratungsgespräch mit dem DoKoLL geführt werden. Alle weiteren Informationen zum Studium eines Erweiterungsfaches befinden sich auf folgender Seite des DoKoLL:

Informationen zum Erweiterungsfach (DoKoLL)

Wenn Du dich für einem Wechsel an unsere Universität interessierst, kontaktierst du am besten zunächst das zentrale Studierendensekretariat, mit den nötigen Unterlagen. Diese wenden sich an die entsprechenden Prüfungsausschüsse der Fakultäten und geben dir eine Rückmeldung, welche Leistungen dir angerechnet werden können. Wenn du dich daraufhin bei uns einschreibst, kontaktierst du persönlich die Ansprechpartner*innen für die jeweiligen Fakultäten, in denen Sie eingeschrieben sind. Der Prüfungsausschuss trägt dann die einzelnen Leistungen in das BOSS-System ein.

Das zentrale Studiensekretariat:

Homepage: Studierendensekretariat
E-Mail: zulassungsverfahrentu-dortmundde
Telefonnr.: +49 (0) 231-755 2345

Dein Ansprechparter für Anrechnungen an der Fakultät 13 ist der Prüfungsausschuss:

pruefungsausschuss.fk13tu-dortmundde

Theoretisch ja, jedoch nur als Vertretungslehrer_in und nicht als festangestellte Lehrkraft. Festangestellt oder verbeamtet werden, kannst du nur, wenn du das entsprechende Referendariat ebenfalls erfolgreich absolviert hast.

Mit dem Abschluss kannst du an Förderschulen sowie allen Regelschulen (Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien, ggfs. auch Berufsschulen) mit Gemeinsamen Unterricht (von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf), inklusive der Sekundarstufe II, unterrichten. Es kommt dabei stets auf die Stellenausschreibungen der einzelnen Schulen später an.