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Lehramt für sonderpädagogische Förderung, EOP

Häufige Fragen

Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Eignungs- und Orientierungspraktikum.

Nein, dabei handelt es sich lediglich um eine Studienverlaufsempfehlung. Wir geben Ihnen diese Empfehlung, damit Sie Ihr Studium im Rahmen der Regelstudienzeit organisieren können. Grundsätzlich sollte das EOP jedoch in einem frühen Semester absolviert werden, damit Sie Ihre Berufswahl basierend auf den Eindrücken und Erfahrungen Ihres Praktikums fundiert überprüfen können.

Nein, das Vorbereitungsseminar ist unbedingte Voraussetzung für das Absolvieren der Praxisphase.

Die angebotenen Seminare finden Sie im LSF in Form einer Sammelanmeldung unter dem Titel: „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern (Anmeldung mit Prioritäten!)“  . Sie sollen drei Prioritäten angeben. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Seminare unter Berücksichtigung der Prioritäten zugeteilt. Sie haben KEINEN Vorteil dadurch, wenn Sie nur ein Seminar angeben, da es sonst eine Bevorzugung zu den Personen ist, die drei Prioritäten angeben. Wir können Ihnen bei der Zuteilung nicht versprechen, dass Sie Ihre Wunschseminarzeit bekommen, aber garantieren, dass Sie auf alle Fälle einen Seminarplatz in einem der angebotenen Seminare erhalten.

Generell „NEIN“. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmefälle, bitte individuelle Anfragen an eop.fk13@tu-dortmund.de stellen.

 

Studierende anderer Lehramtsstudiengänge bekommen nur dann das EOP anerkannt, wenn dieses in einer Förderschule oder in einer Regelschule mit Gemeinsamen Unterricht und unter der Anleitung einer/eines Sonderpädagogen/in absolviert worden ist.

Optimalerweise erfolgt das Praktikum in der direkt nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit (zumeist August/September) nach dem Seminarbesuch. Wenn Sie jedoch aufgrund von z.B. Auslandsaufenthalten, Krankheit, Schwangerschaft/Geburt, anderen persönlichen Gründen das Praktikum nicht machen können, absolvieren Sie es später. Es wird auch immer eine Zeit im Frühjahr (Februar/März) vorgeschlagen, oder auch im nächsten Sommer. Das Seminar muss dann nicht wiederholt werden.

 

Nein, Schulen, die Sie als Schülerin oder Schüler selbst besucht haben, sind gemäß LZV für die Durchführung des EOP nicht zugelassen.

An allen Förderschulen und an Schulen, an denen das Gemeinsame Lernen angeboten wird. In diesen Fällen muss mindestens ein/e Schüler/in in der Klasse sein, in der Sie das Praktikum machen, und Ihre Betreuung muss durch eine/n Sonderpädagogen/in erfolgen.

Die Praktikumszeiträume sind auf die vorlesungsfreie Zeit, die Schulferien in NRW und damit auf die zeitlichen Ressourcen der Studierenden als auch der Schulen abgestimmt. Der Zeitraum ist eine Empfehlung. Sollten Sie sich z.B. eine Schule in einem anderen Bundesland oder im Ausland suchen, dann kann sich der Praktikumszeitraum - beispielsweise aufgrund anderer Schulferienzeiten - verschieben.

Der Praktikumszeitraum kann sich in Absprache mit der Schule auch um ein paar Tage von dem empfohlenen unterscheiden, wichtig ist: der Zeitraum muss außerhalb der Vorlesungszeit liegen.

Nein, das ist nicht möglich. Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang schreibt die Durchführung einer 25-tägigen Praxisphase (möglichst innerhalb von 5 Wochen) vor. Ausgenommen davon sind Krankheitsfälle, in denen einzelne Tage in Absprache mit der Schule selbstverständlich nachgeholt werden können. Dies gilt auch für Tage, an denen Sie Klausuren oder Prüfungen haben.

Ja, das ist möglich. Sie können die Praxisphase weltweit durchführen. Bei der Wahl der Schule ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine staatlich anerkannte Schule handelt. Die Schulwahl im Ausland erfolgt durch die Studierenden und muss selbstständig organisiert werden.

Die Praktikumsberichte müssen - zusätzlich zu der Veranstaltung „Aufgaben von Lehrern und Lehrerinnen“ fristgerecht im BOSS angemeldet werden. Bitte beachten: Alle Berichte werden unter dem Namen Anke Thierack im BOSS angemeldet, nicht unter den Namen der Lehrenden. Der Eintrag des „bestandenen EOPs“ erfolgt erst dann, wenn Sie alle Teile (Aufgaben von LuL, Praktikum und Praktikumsbericht) auf Ihrem Modullaufzettel bescheinigt haben und diesen in der Prüfungskoordination eingereicht haben.