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Verwendung des gewählten Vornamens von trans*, inter* und nicht-binären Studierenden an der TU Dortmund

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Die TU Dortmund hat beschlossen, "dass transidente Personen nunmehr die Möglichkeit haben, die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Rahmen des universitären Kontextes vorab ohne gerichtlichen Beschluss zu beantragen."

Die TU Dortmund hat am 15.6.2022 beschlossen, "dass transidente Personen nunmehr die Möglichkeit haben, die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Rahmen des universitären Kontextes vorab ohne gerichtlichen Beschluss zu beantragen." Wir freuen uns über diesen Schritt hin zu einem wertschätzenden Miteinander. Hier findet Ihr den Beschluss im Wortlaut.