Angliederung an die Pädagogische Hochschule Ruhr und Entwicklung des Sonderschulsystems
Angliederung an die Pädagogische Hochschule Ruhr
Das Staatliche Heilpädagogische Institut ist seit Anfang der 1960ziger Jahre Bestandteil der Pädagogischen Hochschule Dortmund (ehemals Pädagogische Akademie Dortmund). Im Jahr 1965 wird die Pädagogische Hochschule Dortmund schließlich Teil der Pädagogischen Hochschule Ruhr. Mit der Überführung an diese Ausbildungsstätte wird das Institut ein selbstständiges Lehr- und Forschungsinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen. Es dient der Ausbildung der Lehrkräfte an heilpädagogischen Sonderschulen und in erster Linie der an Hilfsschulen. Der erste Direktor des Instituts ist Prof. Dr. Max Wittmann.
Im Laufe der 1960ziger Jahre wird das Heilpädagogische Institut zur Abteilung für Heilpädagogigik.
Studienrichtungen an der Pädagogischen Hochschule Ruhr
Im Vorlesungsverzeichnis der Pädagogischen Hochschule Ruhr vom Sommersemester 1965 werden die Studienrichtungen erwähnt, die am Heilpädagogischen Institut angeboten werden. Als Fachrichtungen werden genannt: Hilfsschulen, Berufshilfsschulen, Sehbehindertenschulen, Körperbehinderten- und Krankenhausschulen und Schulen für erziehungsschwierige Schüler. Für die Fachrichtungen Hilfsschule, Berufshilfsschule und Schule für erziehungsschwierige Schüler beläuft sich die Studiendauer auf zwei Semester, für die anderen Fachrichtungen werden drei Semester Regelstudienzeit genannt. Die Sprachheilausbildung kann nur noch am Heilpädagogischen Institut Köln absolviert werden.
Alle Informationen entstammen den Vorlesungsverzeichnissen der Pädagogischen Hochschule Ruhr Sommersemester 1965 und Wintersemester 1966/67. Quelle
Entwicklung des Sonderschulsystems
Der entscheidende Schritt für die Entwicklung des Sonderschulsystems ist das 1960 von der Kultusministerkonferenz vorgelegte „Gutachten zur Ordnung des Sonderschulwesens“. Es schlägt die Gründung verschiedener Sonderschulformen vor, basierend auf spezifischen Behinderungskategorien, und behandelt die Ausbildung von Sonderschullehrkräften. 1964 definiert das Hamburger Abkommen Sonderschulen als Schulen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung.
In der Wissenschaft setzen sich lerntheoretische Modelle immer stärker gegen begabungstheoretische Modelle durch: Behinderung wird nicht mehr als unveränderlich angesehen, sondern als ein Zustand, der „durch Förderung gebessert“ werden könne. Kinder mit geistiger Behinderung werden nun auch als lern- und bildungsfähig angesehen.
1961 entstehen in Hessen die ersten Klassen für sog. praktisch bildbare Schüler*innen. Im Laufe der 1960er Jahre gründen alle Bundesländer Schulen für Schüler*innen mit geistiger Behinderung. Kinder mit schweren Behinderungen bleiben aber weiterhin vom Schulbesuch ausgeschlossen.
Durch den Contergan Skandal wird die öffentliche Aufmerksamkeit auf (Körper-)Behinderung gerichtet. In der Folge wird die „Aktion Sorgenkind“ gegründet, welche später in „Aktion Mensch“ umbenannt wird.