Soziologische Perspektiven und Thematisierung von Elternschaft und Sexualität
1990er Jahre – Anerkennung von Verschiedenheit
Die fachliche Ausdifferenzierung des Fachbereichs hat in den 1990ziger Jahren seinen Höhepunkt erreicht. Nach und nach findet ein inhaltlicher Wechsel der Lehrveranstaltungen im Fachbereich Sondererziehung und Rehabilitation statt. War bis in die 1980er Jahre noch die defizitäre Sichtweise auf Menschen mit Behinderung vorrangig, so liegt der Fokus nun vermehrt auf soziologischen, geschichtlichen und philosophischen Hintergründen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Dem Fachbereich gehören mittlerweile 20 Professor*innen und 36 hauptamtliche wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an.
1990er Jahre – Elternschaft und Sexualität
Die Anerkennung der Rechte von Menschen mit Behinderung auf Sexualität und Elternschaft wächst. Unterstützende Programme entstehen. Gleichzeitig ermöglichen medizinische Fortschritte pränatale Diagnostik, die ethische Debatten über die Selektivität bei Behinderung auslösen.
Im Jahr 1994 wird der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ergänzt.
Die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz von 1994 beinhalten, dass die Erfüllung sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht an die Sonderschule gebunden ist. Nach und nach nehmen alle Bundesländer die integrative Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in ihre Schulgesetze auf.