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Die 2000er Jahre

Strukturreform, Empirisierung und gesetzliche Fortschritte

Zeitstrahl 2000er Jahre

2000er Jahre – Strukturreform

Einführungsveranstaltung im Sommersemester 2005.
Infostand zu Behinderung und Studium am Campus Fest (kein genaues Jahr bekannt)

Im Jahr 2000 wird der Fachbereich Sondererziehung und Rehabilitation in Fakultät Rehabilitationswissenschaften umbenannt. Sie umfasst zu diesem Zeitpunkt 14 Lehrgebiete. „Die Umbenennung ist Ausdruck einer Strukturreform, durch die verstärkt die außerschulischen Rehabilitationsfelder Gegenstand von Lehre und Forschung werden.“ Deshalb ist die Einrichtung eines eigenen Diplomstudiengangs Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung 2001 folgerichtig. Der Diplomstudiengang verleiht den Abschluss Diplom-Rehabilitationspädagog*in und ist auf die vielfältigen Aufgabenfelder der Behindertenhilfe ausgerichtet. Als Studienrichtungen können gewählt werden: Ästhetische Bildung und Kreativtherapien, Berufliche und soziale Bildung und Rehabilitation, Frühförderung bei Behinderung und Sprachheilpädagogik (Logopädie/Sprachrehabilitation).

Im Jahr 2004 wird die deutschlandweit erste Professur für Reha­bilitations­technologie an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften besetzt. Damit geht die Fakultät die ersten Schritte in Richtung einer verstärkten Einbettung und Entwicklung von Technologie für das Wissenschaftsfeld. Die Bestrebungen der Bolognareform, europaweit internationale Studienstrukturen zu etablieren, veranlassen die Fakultät alle Studiengänge ab 2005 als Bachelor- und Master-Studiengänge anzubieten.

2000er Jahre – Gesetzliche Fortschritte

Im Jahr 2001 verabschiedet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Diese Klassifikation führt ein bio-psycho-soziales Modell von Behinderung ein, das die Wechselwirkungen zwischen körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren betont.

Am 13. Dezember 2006 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK). Dieses Übereinkommen setzt weltweit Maßstäbe für die Inklusion in Bildung, Arbeit und Gesellschaft und verpflichtet die Vertragsstaaten, die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) in Nordrhein-Westfalen regelt seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2005 die Rahmenbedingungen für die sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen, Förderschulen und Klinikschulen.

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