Die aktuelle Fakultät und Ratifizierung der UN-BRK
Gegenwart – Die Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Die Fakultät umfasst gegenwärtig 18 Fachgebiete und fokussiert in den Clustern ‚Bildung, Schule, Inklusion‘, ‚Arbeit, Inklusion, Gesundheit‘ sowie ‚Technologie, Inklusion, Partizipation‘ ihre Forschung. Sie ist eine der größten Forschungs- und Lehrstätten für die schulische und fachliche Rehabilitation in Europa.
Forschung und Lehre an der Fakultät sind auf die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert ist. Somit bietet die Fakultät ein breites Lehrangebot, sowohl in einem eigenen Bachelor- und Masterstudiengang und den Lehrämtern mit sonderpädagogischer Fachrichtung als auch in Nebenfächern für Studierende anderer Fakultäten. Pro Semester werden etwa 250 Lehrveranstaltungen angeboten. Im Wintersemester 2024/2025 sind 2.403 Studierende eingeschrieben.
Die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen haben die Fakultät Rehabilitationswissenschaften veranlasst, einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Rehabilitationstechnologie, den Einsatz intelligenter Systeme sowie Robotertechnik in Forschung und Lehre in Hinblick auf Anwendung und Nutzen für Menschen mit Behinderungen zu legen.
Gegenwart – Ratifizierung der UN-BRK
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 legt den Grundstein für eine verstärkte Inklusion und Teilhabe in Bildung, Arbeit und Gesellschaft in Deutschland. Darüber hinaus wachsen die Möglichkeiten des Einsatzes assistiver Technologien kontinuierlich. Auf Social Media klären bekannte Influencer*innen über das Thema Behinderung und Diskriminierungserfahrungen auf.
Laut dem Statistischen Bundesamt lebten Ende 2023 etwa 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland. Trotz rechtlicher Rahmenbedingungen gibt es in der Praxis weiterhin Barrieren. Die gesellschaftliche Aufmerksamkeit richtet sich immer mehr auch auf das Thema Intersektionalität, also die Anerkennung kombinierter Diskriminierungsaspekte. So sind beispielsweise Frauen mit Behinderung zwei- bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen (Studie im Auftrag des BMSFJ (2011): „Lebenssituation von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“).
Die Umsetzung der Inklusion im deutschen Schulsystem variiert erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern. Einige Länder haben Schritte unternommen, um Förderschulen schrittweise abzuschaffen und die sonderpädagogischen Ressourcen an allgemeine Schulen zu verlagern. Andere Bundesländer halten weiterhin an der exklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf fest.