Bewerbung und Einschreibung
Sie interessieren sich für ein Studium an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund? Dann freuen wir uns Ihnen hier Informationen zur Bewerbung und Einschreibung der jeweiligen Studiengänge zur Verfügung stellen zu können.
Die TU Dortmund hält auf der Seite Bewerbung und Einschreibung detaillierte Informationen für Sie bereit.
Informationen zur Bewerbung für Bachelorstudiengänge an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften
An der Fakultät Rehabilitationswissenschaften sind alle Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt und eine Bewerbung für den jeweiligen Studiengang/das jeweilige Studienfach ist notwendig.
- Zulassungsvoraussetzung: Allgemeine Hochschulreife oder eine gleichwertige Qualifikation
- Zulassungsfrei; Einschreibungsfrist: letzter Werktag vor Vorlesungsbeginn
- Die Einschreibung erfolgt online über das Campusportal der TU Dortmund
- Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden
- Zulassungsvoraussetzung: Allgemeine Hochschulreife oder eine sonstige Qualifikation im Sinne des § 49 HG
- Bildungswissenschaften (verpflichtender Bestandteil des Lehramts) zulassungsbeschränkt
- Bewerbungsfrist: 15. Juli eines jeden Jahres
- Die Bewerbung erfolgt online über das Campusportal der TU Dortmund.
- Die Auswahl obliegt einem allgemeinen Auswahlverfahren der TU Dortmund. Bitte informieren sie sich über die Einschreibvoraussetzungen
- Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden
Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist ein Absolvieren von Bachelor und Master erforderlich.
- Zulassungsvoraussetzung: Allgemeine Hochschulreife oder eine sonstige Qualifikation im Sinne des § 49 HG
- Bildungswissenschaften zulassungsfrei; sonderpädagogische Fachrichtung sowie ausgewählte andere Fächer zulassungsbeschränkt
- Bewerbungsfrist: 15. Juli eines jeden Jahres
- Die Bewerbung erfolgt online über das Campusportal der TU Dortmund
- Die Auswahl obliegt einem allgemeinen Auswahlverfahren der TU Dortmund. Bitte informieren sie sich über die Einschreibvoraussetzungen
- Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden
Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist ein Absolvieren von Bachelor und Master erforderlich. Zudem ist für das Lehramt an Berufskollegs für den Zugang zum Vorbereitungsdienst eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 52 Wochen Dauer nachzuweisen.
- Zulassungsvoraussetzung: Allgemeine Hochschulreife oder eine sonstige Qualifikation im Sinne des § 49 HG
- Bildungswissenschaften (verpflichtender Bestandteil des Lehramts) zulassungsbeschränkt
- Bewerbungsfrist: 15. Juli eines jeden Jahres
- Die Bewerbung erfolgt online über das Campusportal der TU Dortmund
- Die Auswahl obliegt einem allgemeinen Auswahlverfahren der TU Dortmund (Orts-NC). Bitte informieren sie sich über die Einschreibvoraussetzungen
- Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden
Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist ein Absolvieren von Bachelor und Master erforderlich.
Informationen zur Bewerbung für Masterstudiengänge an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften
In die Masterstudiengänge der Fakultät Rehabilitationswissenschaften können Sie sich ohne eine vorherige Bewerbung einschreiben; diese sind zulassungsfrei.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Ein Bachelorabschluss im Studiengang Rehabilitationspädagogik an der Technischen Universität Dortmund oder
- Ein anderer vergleichbarer Abschluss in einem mindestens dreijährigen vergleichbaren Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
(z. B. Bachelorabschlüsse in Sonderpädagogik mit rehabilitationspädagogischem Profil, Sonderpädagogik mit einem Studienvolumen von mindestens 60 Leistungspunkten im Bachelor für das Fach Sonderpädagogik im Modellversuch der gestuften Lehrerbildung, Lehramt für sonderpädagogische Förderung, Diplom im Studiengang Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung an der Technischen Universität Dortmund, Bachelorabschlüsse in Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Logopädie) - Die Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse erfolgt durch den Prüfungsausschuss
- Bachelor-Abschlussnote: mind. Gut (2,3)
Informationen zur Einschreibung:
- Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden.
- Für Bewerber*innen, die ihren BA-Abschluss an der TU Dortmund erworben haben und noch immatrikuliert sind: Der Antrag auf Änderung des Studiums ist bis zum 30.11. beim Studierendensekretariat einzureichen.
- Für Bewerber*innen, die ihren Abschluss nicht an der TU Dortmund erworben haben oder ihn zwar an der TU Dortmund erworben haben, aber zwischenzeitlich exmatrikuliert waren: Online-Einschreibung über das Studierendensekretariat sowie Einreichen aller nötigen Unterlagen bis zum 30.11. Da bei externen Studienabschlüssen noch eine Anerkennung durch den Prüfungsausschuss erfolgt, wird eine frühere Einschreibung empfohlen.
- Bei Bewerber*innen, die bis zum Termin der Einschreibung noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können, dient eine Bescheinigung, dass die Abschlussarbeit mit mindestens "ausreichend" (4,0) bestanden ist, als Grundlage für die Zulassung.
- Die Einschreibung erfolgt online .
Es wird empfohlen, bei Studienbeginn eine angemessene Berufserfahrung in Feldern der Behindertenhilfe und der sozialen Rehabilitation zu erwerben und/oder parallel zum Studium einer einschlägigen Berufstätigkeit nachzugehen.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium Lehramt für sonderpädagogische Förderung.
Informationen zur Einschreibung:
- Für Bewerber*innen, die ihren BA-Abschluss an der TU Dortmund erworben haben und noch eingeschrieben sind: der Antrag auf Änderung des Studiums ist bis zum 15. Mai (SoSe)/bis zum 15. November (WiSe) beim Studierendensekretariat einzureichen.
- Für Bewerber*innen, die ihren Abschluss nicht an der TU Dortmund erworben haben: Es muss zunächst in einer Äquivalenzprüfung durch den Prüfungsausschuss festgestellt werden, ob Ihr Bachelorabschluss gleichwertig ist. Die dafür einzureichenden Dokumente werden im Rahmen der Online-Einschreibung aufgeführt. Die Einschreibefrist endet am 15. Mai (SoSe)/am 15. November (WiSe), aber reichen Sie Ihre Unterlagen frühstmöglich ein, da die Äquivalenzprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des DoKoLL.
- Bitte beachten Sie, dass es eine gesonderte Frist gibt, sofern Sie im 1. Semester in das Praxissemester starten möchten. Weitere Informationen erhalten Sie beim DoKoLL.
- Die Einschreibung erfolgt online.
Das Studium des Master Lehramt für sonderpädagogische Förderung kann im Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.
Im Masterstudium werden die studierten Fächer des Bachelorstudiums fortgeführt.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium Lehramt an Berufskollegs mit sonderpädagogischer Fachrichtung.
Informationen zur Einschreibung:
- Für Bewerber*innen, die ihren BA-Abschluss an der TU Dortmund erworben haben und noch eingeschrieben sind: der Antrag auf Änderung des Studiums ist bis zum 15. Mai (SoSe)/bis zum 15. November (WiSe) beim Studierendensekretariat einzureichen.
- Für Bewerber*innen, die ihren Abschluss nicht an der TU Dortmund erworben haben: Es muss zunächst in einer Äquivalenzprüfung durch den Prüfungsausschuss festgestellt werden, ob Ihr Bachelorabschluss gleichwertig ist. Die dafür einzureichenden Dokumente werden im Rahmen der Online-Einschreibung aufgeführt. Die Einschreibefrist endet am 15. Mai (SoSe)/am 15. November (WiSe), aber reichen Sie Ihre Unterlagen frühstmöglich ein, da die Äquivalenzprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des DoKoLL.
- Bitte beachten Sie, dass es eine gesonderte Frist gibt, sofern Sie im 1. Semester in das Praxissemester starten möchten. Weitere Informationen erhalten Sie beim DoKoLL.
- Die Einschreibung erfolgt online.
Das Studium des Master Lehramt an Berufskollegs mit Fach Sonderpädagogik kann im Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 52 Wochen Dauer nachzuweisen.
Im Masterstudium werden die studierten Fächer des Bachelorstudiums fortgeführt.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit sonderpädagogischer Fachrichtung.
Informationen zur Einschreibung:
- Für Bewerber*innen, die ihren BA-Abschluss an der TU Dortmund erworben haben und noch eingeschrieben sind: der Antrag auf Änderung des Studiums ist bis zum 15. Mai (SoSe)/bis zum 15. November (WiSe) beim Studierendensekretariat einzureichen.
- Für Bewerber*innen, die ihren Abschluss nicht an der TU Dortmund erworben haben: Es muss zunächst in einer Äquivalenzprüfung durch den Prüfungsausschuss festgestellt werden, ob Ihr Bachelorabschluss gleichwertig ist. Die dafür einzureichenden Dokumente werden im Rahmen der Online-Einschreibung aufgeführt. Die Einschreibefrist endet am 15. Mai (SoSe)/am 15. November (WiSe), aber reichen Sie Ihre Unterlagen frühstmöglich ein, da die Äquivalenzprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des DoKoLL.
- Bitte beachten Sie, dass es eine gesonderte Frist gibt, sofern Sie im 1. Semester in das Praxissemester starten möchten. Weitere Informationen erhalten Sie beim DoKoLL.
- Die Einschreibung erfolgt online.
Das Studium des Master Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit Fach Sonderpädagogik kann im Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.
Im Masterstudium werden die studierten Fächer des Bachelorstudiums fortgeführt.