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Häufige Fragen

Praxisphasen

Bachelor Rehabilitations­pädagogik

Wir haben Ihnen zu dieser Frage ein kleines Handout erstellt. Sie können hier nachschauen, welche Information bzw. welche Unterschrift zu welchem Zeitpunkt durch welche Stelle angegeben werden soll:

Eignungs- und Orientierungspraktikum

Achtung:
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich nur auf das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Für das EOP im Bachelor Lehramt an Berufskollegs und Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist das DoKoLL zuständig.

Nein, dabei handelt es sich lediglich um eine Studienverlaufsempfehlung. Wir geben Ihnen diese Empfehlung, damit Sie Ihr Studium im Rahmen der Regelstudienzeit organisieren können. Grundsätzlich sollte das EOP jedoch in einem frühen Semester absolviert werden, damit Sie Ihre Berufswahl basierend auf den Eindrücken und Erfahrungen Ihres Praktikums fundiert überprüfen können.

Nein, das Vorbereitungsseminar ist unbedingte Voraussetzung für das Absolvieren der Praxisphase.

Die angebotenen Seminare finden Sie im LSF in Form einer Sammelanmeldung unter dem Titel: „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern (Anmeldung mit Prioritäten!)“  . Sie sollen drei Prioritäten angeben. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Seminare unter Berücksichtigung der Prioritäten zugeteilt. Sie haben KEINEN Vorteil dadurch, wenn Sie nur ein Seminar angeben, da es sonst eine Bevorzugung zu den Personen ist, die drei Prioritäten angeben. Wir können Ihnen bei der Zuteilung nicht versprechen, dass Sie Ihre Wunschseminarzeit bekommen, aber garantieren, dass Sie auf alle Fälle einen Seminarplatz in einem der angebotenen Seminare erhalten.

Generell „NEIN“. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmefälle, bitte individuelle Anfragen an eop.fk13@tu-dortmund.de stellen.

 

Studierende anderer Lehramtsstudiengänge bekommen nur dann das EOP anerkannt, wenn dieses in einer Förderschule oder in einer Regelschule mit Gemeinsamen Unterricht und unter der Anleitung einer/eines Sonderpädagogen/in absolviert worden ist.

Optimalerweise erfolgt das Praktikum in der direkt nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit (zumeist August/September) nach dem Seminarbesuch. Wenn Sie jedoch aufgrund von z.B. Auslandsaufenthalten, Krankheit, Schwangerschaft/Geburt, anderen persönlichen Gründen das Praktikum nicht machen können, absolvieren Sie es später. Es wird auch immer eine Zeit im Frühjahr (Februar/März) vorgeschlagen, oder auch im nächsten Sommer. Das Seminar muss dann nicht wiederholt werden.

 

Nein, Schulen, die Sie als Schülerin oder Schüler selbst besucht haben, sind gemäß LZV für die Durchführung des EOP nicht zugelassen.

An allen Förderschulen und an Schulen, an denen das Gemeinsame Lernen angeboten wird. In diesen Fällen muss mindestens ein/e Schüler/in in der Klasse sein, in der Sie das Praktikum machen, und Ihre Betreuung muss durch eine/n Sonderpädagogen/in erfolgen.

Die Praktikumszeiträume sind auf die vorlesungsfreie Zeit, die Schulferien in NRW und damit auf die zeitlichen Ressourcen der Studierenden als auch der Schulen abgestimmt. Der Zeitraum ist eine Empfehlung. Sollten Sie sich z.B. eine Schule in einem anderen Bundesland oder im Ausland suchen, dann kann sich der Praktikumszeitraum - beispielsweise aufgrund anderer Schulferienzeiten - verschieben.

Der Praktikumszeitraum kann sich in Absprache mit der Schule auch um ein paar Tage von dem empfohlenen unterscheiden, wichtig ist: der Zeitraum muss außerhalb der Vorlesungszeit liegen.

Nein, das ist nicht möglich. Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang schreibt die Durchführung einer 25-tägigen Praxisphase (möglichst innerhalb von 5 Wochen) vor. Ausgenommen davon sind Krankheitsfälle, in denen einzelne Tage in Absprache mit der Schule selbstverständlich nachgeholt werden können. Dies gilt auch für Tage, an denen Sie Klausuren oder Prüfungen haben.

Ja, das ist möglich. Sie können die Praxisphase weltweit durchführen. Bei der Wahl der Schule ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine staatlich anerkannte Schule handelt. Die Schulwahl im Ausland erfolgt durch die Studierenden und muss selbstständig organisiert werden.

Die Praktikumsberichte müssen - zusätzlich zu der Veranstaltung „Aufgaben von Lehrern und Lehrerinnen“ fristgerecht im BOSS angemeldet werden. Bitte beachten: Alle Berichte werden unter dem Namen Anke Thierack im BOSS angemeldet, nicht unter den Namen der Lehrenden. Der Eintrag des „bestandenen EOPs“ erfolgt erst dann, wenn Sie alle Teile (Aufgaben von LuL, Praktikum und Praktikumsbericht) auf Ihrem Modullaufzettel bescheinigt haben und diesen in der Prüfungskoordination eingereicht haben.

Berufsfeldpraktikum

Achtung:
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich nur auf das Berufsfeldpraktikum im Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Für das BFP im Bachelor Lehramt an Berufskollegs und Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist das DoKoLL zuständig.

Das Modul Berufsfeldpraktikum (BFP) besteht aus drei Teilen und wird in der Regel im vierten Semester des schulischen Studiengangs (BA Lehramt für sonderpädagogische Förderung, LABG 2009, 2016, 2023) absolviert.

  1. Veranstaltung zum Berufsfeldpraktikum (Ringvorlesung, jährlich im SoSe)
  2. Eine vierwöchige Praxisphase (60 h)
  3. Der Modulabschluss (Posterpräsentation zur Praxisphase; in der Regel zu

Beginn des auf die Vorlesung folgenden WiSe)

Die Teilnahme an der Vorlesung und am Modulabschluss ist verpflichtend; die Praxisphase selbst kann auch durch Anerkennung etwa einer Berufsausbildung nachgewiesen werden.

Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz helfen Ihnen gerne kompetent und freundlich weiter, falls die Antwort auf Ihre Frage weder im Modulhandbuch noch auf der wunderbaren BFP-Homepage oder in diesen FAQs zu finden ist. Nutzen Sie bitte immer die funktionale E-Mail-Adresse: bfp.fk13tu-dortmundde.

Für alle Studierenden des BA Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009, 2016 und 2023). Wenn Sie ein anderes Lehramt studieren mit Zweitfach eines sonderpädagogischen Fachs, dann können Sie das gesamte dreiteilige BFP-Modul in der sonderpädagogischen Förderung an der Fakultät 13 durchlaufen.

Super! Nämlich im SoSe des zweiten Studienjahres. Bitte beachten Sie, dass Sie das EOP möglichst im SoSe des ersten Studienjahres und somit im Vorfeld zum BFP absolvieren.

Siehe Vorabinformationen.

Wenn Sie im SoSe des zweiten Studienjahres einen Auslandsaufenthalt planen, so sprechen Sie bitte zeitig mit Frau Annika Biewener. Viele Informationen finden Sie auf der Webseite zum Studium International.

Siehe „Ist das BFP ein Pflichtpraktikum?“

Ja, es ist ein Pflichtpraktikum. Geben Sie Ihrer Praktikumsstelle einfach die hier vorliegende Bescheinigung (Download der Bescheinigung für die Praktikumseinrichtung).

Falls erforderlich, stempeln wir Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung zur Praxisphase als Vorlage für den Betrieb.

„Das BFP“ an sich besteht aus drei Teilen (siehe Vorabinformationen), die in der Regel über den Zeitraum des Sommersemesters des zweiten Studienjahres absolviert werden.

Die "Sonstige Voraussetzung für den Modulabschluss", also die Leistung, die Sie in der Veranstaltung zum BFP erbringen, wird nicht im BOSS erfasst, sondern intern verbucht. Sie erhalten über Moodle eine Bestätigung z.B. in Form von Badges oder ähnlichen Nachweisen, dass Sie erfolgreich an der Veranstaltung teilgenommen haben. Nur im Einzelfall kann es dazu kommen, dass Sie beim Check-In zum Modulabschluss den Nachweis über die bestandene Veranstaltung vorlegen müssen. Der Modulabschluss wird wie gewohnt im BOSS verbucht.

Für das BFP brauchen Sie keinen Bericht zu schreiben, auch wenn es im Modulkatalog so steht. Siehe Vorabinformationen.

Zur Veranstaltung zum BFP melden Sie sich über das LSF an. Darüber werden Sie automatisch in den Moodle-Raum eingetragen.

Die Praktikumsstelle suchen Sie sich selbstständig und lassen sich die Zusage/Aufnahme bestätigen. Zur Praxisphase melden Sie sich über das Formular „Laufzettel Praxisphase“ an, welches Sie ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Moodleraum hochladen. Das Original verbleibt bei Ihnen!

Es gibt keine Anmeldefrist für die Anmeldung zur Praxisphase, nur die goldene Regel, dass die Anmeldung VOR Antritt der Praxisphase hochgeladen sein soll.

Sollten Sie sich eine Berufsausbildung oder Praxiserfahrungen ganz oder teilweise für das BFP anerkennen lassen wollen, dann wenden Sie sich bitte rechtzeitig (!)an Frau Dr. Eva Wimmer. Alle Informationen dazu finden Sie auf der BFP-Webseite unter "Anerkennungen von Praxiserfahrungen".

Für den Modulabschluss melden Sie sich fristgerecht im BOSS an.

Siehe Vorabinformationen. Die Praxisphase müssen mindestens vier Wochen umfassen. Auch wenn die erforderlichen 60 Stunden rein rechnerisch auch in kürzerer Zeit absolviert werden könnten, so orientiert sich die Dauer an der gängigen Stundentafel an Schulen, die von einer kürzeren täglichen Präsenzzeit ausgeht. Müssen nur 30 Stunden Praktikum absolviert werden, so reduziert sich die Dauer auf zwei Wochen. Natürlich dürfen Sie das Praktikum auch über die vier Wochen hinaus ausdehnen, z.B. wenn Sie eine semesterbegleitende Praxisphase absolvieren. Bitte klären Sie einen solchen Sachverhalt aber im Vorfeld mit Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz über die funktionale E-Mail-Adresse: bfp.fk13tu-dortmundde.

Short and precisely: Nein. Siehe „Wie lange dauert die Praxisphase des BFP?“. Ausnahmen gelten nur für z. B. Ferienfreizeiten, in denen Sie als Betreuer*in quasi ganztägig eingesetzt werden.

Gar kein Problem, da Sie die Praxisphase ja fristgerecht bei uns angemeldet haben; dann ist der Ort egal. Wir beglückwünschen Sie zu Ihrer Auslandserfahrung, welche persönlich und beruflich eine Bereicherung für Sie darstellen wird.

Melden Sie sich einfach fristgerecht an; die Anmeldung unterscheidet sich nicht von einer im Inland absolvierten Praxisphase. Beachten Sie bitte, dass die Unfallversicherung über den Träger regulär nur für das Inland gilt und Sie sich somit anderweitig absichern müssten.

Die Studierenden gliedern sich während der Praxisphase in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII). Bei frei gewählten praktischen Ausbildungsabschnitten im Ausland besteht kein Schutz durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, da ausländische Unternehmen nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite der Zentralen Prüfungsverwaltung. Zusätzlich informieren Sie bitte Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz per E-Mail über die funktionale E-Mail-Adresse: bfp.fk13tu-dortmundde.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Dr. Limbach oder Frau Dr. Moritz über die funktionale E-Mail-Adresse bfp.fk13tu-dortmundde.

Frau Dr. Eva Wimmer ist Ihre Ansprechpartnerin. Bitte senden Sie das Anerkennungsformular (siehe Downloads) sowie die entsprechenden Nachweise bereits frühzeitig los. Zum Ende der Vorlesungszeit und kurz vor Anmeldefrist zum BFP ist erfahrungsgemäß mit einer höheren Frequentierung zu rechnen.

Abgeschlossene Berufsausbildungen werden prinzipiell mit 60 Stunden vollumfänglich anerkannt; in diesem Fall brauchen Sie keine weitere Praxisphase mehr zu absolvieren. Die anderen beiden Teile des Moduls müssen Sie regulär absolvieren. Ihren Modulabschluss (Posterpräsentation) erfolgt über Inhalte der Ausbildung. Wenn Ihre Ausbildung in einem Berufsfeld erfolgte, das weder einen sonderpädagogischen noch einen rehabilitationswissenschaftlichen Bezug hat, steht es Ihnen natürlich frei, trotzdem eine Praxisphase zu absolvieren. Die Anerkennung einer Ausbildung ist nicht verpflichtend.

Pauschal werden 30 Stunden der Praxisphase z. B. für ein FSJ/FÖJ oder einen BFD mit einer Dauer von mindestens zehn Monaten anerkannt. Einschlägige Tätigkeiten mit sonderpädagogischem oder rehabilitationswissenschaftlichem Bezug NACH erfolgter Immatrikulation können ebenfalls mit 30 Stunden anerkannt wirden. Die Entscheidung erfolgt im persönlichen Gespräch während der Praktikumssprechstunde (Frau Dr. Eva Wimmer). Bitte legen Sie eine formlose Bescheinigung der Praxisstelle vor, aus der hervorgeht, dass Sie von… bis… im Umfang von mindestens 80 Stunden als … tätig waren. Weitere einschlägige Erfahrungen und kürzere Praktika (weniger als 10 Monate Dauer) VOR Beginn des Studiums werden nicht anerkannt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bei Frau Dr. Eva Wimmer in digitaler Form ein. 

Praxiserfahrungen können nicht addiert zur Anerkennung gebracht werden, also etwa ein FSJ (30 Stunden) UND weitere einschlägige Praxiserfahrungen (30 Stunden). 60 Stunden Praxiserfahrungen, also das komplette BFP, werden ausschließlich für abgeschlossene Berufsausbildungen anerkannt.

Doppelanerkennungen sind unzulässig. Das bedeutet: Wenn Sie sich Praxiserfahrungen oder die Ausbildung für ein anderes Modul auch anerkennen lassen möchten, geht dies nur anteilig.

Der Modulabschluss findet in der Regel zu Beginn des auf die Vorlesung folgenden WiSe statt. Der Abschlusstag ist so gelegt, dass etwaige Ummeldefristen (z.B. in den Master) berücksichtigt werden. Der BFP-Abschlusstag findet zeitgleich mit dem Kontakttag der Fakultät Rehabilitationswissenschaften statt. Bitte halten Sie sich diesen Tag komplett von 08:00-14:00 Uhr frei; es finden keine anderen Lehrveranstaltungen an diesem Tag statt. Ihre genaue Prüfungszeit erfahren Sie in der Woche des Modulabschlusses.

Siehe „Wie melde ich mich für die drei Teile des BFP an?“

Sie erhalten von uns in der Woche des Modulabschlusses Ihre Prüfungszeit. Sie können etwa eine halbe Stunde vorher in den Ihnen zugewiesenen Raum gehen. Dort erfolgt der "Check-In", in dem Sie erklären, dass Sie prüfungsfähig sind, sich ausweisen und die Praxisphase über den "Laufzettel Praxisphase" und/oder eventuelle Anerkennungen nachweisen. Auf Nachfrage müssen Sie auch die erfolgreiche Teilnahme an der vorbereitenden Veranstaltung, z.B. über Moodle, nachweisen können. Wir befürworten eine digitale Variante des Posters, welches Sie per Beamer an die Wand projizieren können. Sie dürfen aber selbst entscheiden, ob Sie Ihr Poster ausdrucken und mir Magneten an der Wand befestigen oder es digital mitbringen.

Der Modulabschluss selbst besteht aus der Präsentation Ihres Posters und anschließenden Reflexionsfragen vor der Gruppe, die im selben Prüfungsblock mit Ihnen geprüft wird (6-9 Teilnehmer*innen, 90 Minuten pro Block).

Der "Laufzettel Praxisphase" verbleibt bei Ihnen. Wir melden der Prüfungskoordination die Ergebnisse der Modulabschlussprüfung.

Siehe „Wie läuft der Modulabschluss ab?“ - wir befürworten eine digitale Variante.

Informationen dazu erhalten Sie in der Veranstaltung zum BFP.

Praxissemester

Nein, das ist nicht möglich. Um am Praxissemester teilzunehmen, müssen Sie in den Master of Education eingeschrieben sein. Diese Einschreibung muss spätestens bis zum 07.11. oder 15.05. eines Jahres erfolgt sein.

Die Vorbereitungsseminare werden über das LSF gebucht. Sie finden in jedem Semester für jeden an der TU Dortmund angebotenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sehen, Sprache) ein Vorbereitungsseminar. Die Anmeldung erfolgt als Sammelanmeldung mit Prioritäten. Über die Zuordnung werden Sie zeitnah vor Semesterbeginn informiert.

Die Begleitseminare werden nicht gebucht. Sie werden vom DoKoLL dem Begleitseminar in LSF zugeordnet, zu dem Sie im Semester vorher ein Vorbereitungsseminar besucht haben.

Aufgrund der Schulplatzkapazitäten empfehlen wir Studierenden des Lehramts für sonderpädagogische Förderung das Modul Praxissemester in ihrem zweiten Förderschwerpunkt zu absolvieren. Wenn Sie sich für eine Vorbereitungsveranstaltung über das LSF anmelden, geben Sie bitte beide Förderschwerpunkte an, legen aber eine Priorität fest. Wir versuchen die Plätze in den Veranstaltungen nach Prioritäten zu vergeben, können dies aber nicht immer gewährleisten.

Außerdem bitten wir Studierende, die die Förderschwerpunkte Sehen oder Sprache als Förderschwerpunkt studieren, in diesem Förderschwerpunkt ihr Praxissemester zu absolvieren.

Studierende der Studiengänge Master Lehramt für Gymnasien/Gesamtschulen und Master Lehramt für Berufskollegs können das Modul Praxissemester nur in dem Förderschwerpunkt absolvieren, in dem sie offiziell eingeschrieben sind.