Fragen, die Sie uns immer wieder gerne stellen
Werte Studierende, Sie stellen uns immer wieder gerne Fragen zum BFP, und meist beantworten wir Sie genauso gerne.
BEVOR Sie uns jedoch anschreiben, konsultieren Sie doch bitte diese von uns zusammengestellte Liste der häufigsten Fragen.
Ihre Frau Limbach & Frau Moritz
Das Modul Berufsfeldpraktikum (BFP) besteht aus drei Teilen und wird in der Regel im vierten Semester des schulischen Studiengangs (BA Lehramt für sonderpädagogische Förderung, LABG 2009, 2016, 2023) absolviert.
- Veranstaltung zum Berufsfeldpraktikum (Ringvorlesung, jährlich im SoSe)
- Eine vierwöchige Praxisphase (60 h)
- Der Modulabschluss (Posterpräsentation zur Praxisphase; in der Regel zu
Beginn des auf die Vorlesung folgenden WiSe)
Die Teilnahme an der Vorlesung und am Modulabschluss ist verpflichtend; die Praxisphase selbst kann auch durch Anerkennung etwa einer Berufsausbildung nachgewiesen werden.
Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz helfen Ihnen gerne kompetent und freundlich weiter, falls die Antwort auf Ihre Frage weder im Modulhandbuch noch auf der wunderbaren BFP-Homepage oder in diesen FAQs zu finden ist. Nutzen Sie bitte immer die funktionale E-Mail-Adresse: bfp.fk13tu-dortmundde.
Für alle Studierenden des BA Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009, 2016 und 2023). Wenn Sie ein anderes Lehramt studieren mit Zweitfach eines sonderpädagogischen Fachs, dann können Sie das gesamte dreiteilige BFP-Modul in der sonderpädagogischen Förderung an der Fakultät 13 durchlaufen.
Super! Nämlich im SoSe des zweiten Studienjahres. Bitte beachten Sie, dass Sie das EOP möglichst im SoSe des ersten Studienjahres und somit im Vorfeld zum BFP absolvieren.
Siehe Vorabinformationen.
Wenn Sie im SoSe des zweiten Studienjahres einen Auslandsaufenthalt planen, so sprechen Sie bitte zeitig mit Frau Annika Biewener. Viele Informationen finden Sie auf der Webseite zum Studium International.
Siehe „Ist das BFP ein Pflichtpraktikum?“
Ja, es ist ein Pflichtpraktikum. Geben Sie Ihrer Praktikumsstelle einfach die hier vorliegende Bescheinigung (Download der Bescheinigung für die Praktikumseinrichtung).
Falls erforderlich, stempeln wir Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung zur Praxisphase als Vorlage für den Betrieb.
„Das BFP“ an sich besteht aus drei Teilen (siehe Vorabinformationen), die in der Regel über den Zeitraum des Sommersemesters des zweiten Studienjahres absolviert werden.
Die "Sonstige Voraussetzung für den Modulabschluss", also die Leistung, die Sie in der Veranstaltung zum BFP erbringen, wird nicht im BOSS erfasst, sondern intern verbucht. Sie erhalten über Moodle eine Bestätigung z.B. in Form von Badges oder ähnlichen Nachweisen, dass Sie erfolgreich an der Veranstaltung teilgenommen haben. Nur im Einzelfall kann es dazu kommen, dass Sie beim Check-In zum Modulabschluss den Nachweis über die bestandene Veranstaltung vorlegen müssen. Der Modulabschluss wird wie gewohnt im BOSS verbucht.
Für das BFP brauchen Sie keinen Bericht zu schreiben, auch wenn es im Modulkatalog so steht. Siehe Vorabinformationen.
Zur Veranstaltung zum BFP melden Sie sich über das LSF an. Darüber werden Sie automatisch in den Moodle-Raum eingetragen.
Die Praktikumsstelle suchen Sie sich selbstständig und lassen sich die Zusage/Aufnahme bestätigen. Zur Praxisphase melden Sie sich über das Formular „Laufzettel Praxisphase“ an, welches Sie ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Moodleraum hochladen. Das Original verbleibt bei Ihnen!
Es gibt keine Anmeldefrist für die Anmeldung zur Praxisphase, nur die goldene Regel, dass die Anmeldung VOR Antritt der Praxisphase hochgeladen sein soll.
Sollten Sie sich eine Berufsausbildung oder Praxiserfahrungen ganz oder teilweise für das BFP anerkennen lassen wollen, dann wenden Sie sich bitte rechtzeitig (!)an Frau Dr. Eva Wimmer. Alle Informationen dazu finden Sie auf der BFP-Webseite unter "Anerkennungen von Praxiserfahrungen".
Für den Modulabschluss melden Sie sich fristgerecht im BOSS an.
Siehe Vorabinformationen. Die Praxisphase müssen mindestens vier Wochen umfassen. Auch wenn die erforderlichen 60 Stunden rein rechnerisch auch in kürzerer Zeit absolviert werden könnten, so orientiert sich die Dauer an der gängigen Stundentafel an Schulen, die von einer kürzeren täglichen Präsenzzeit ausgeht. Müssen nur 30 Stunden Praktikum absolviert werden, so reduziert sich die Dauer auf zwei Wochen. Natürlich dürfen Sie das Praktikum auch über die vier Wochen hinaus ausdehnen, z.B. wenn Sie eine semesterbegleitende Praxisphase absolvieren. Bitte klären Sie einen solchen Sachverhalt aber im Vorfeld mit Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz über die funktionale E-Mail-Adresse: bfp.fk13tu-dortmundde.
Short and precisely: Nein. Siehe „Wie lange dauert die Praxisphase des BFP?“. Ausnahmen gelten nur für z. B. Ferienfreizeiten, in denen Sie als Betreuer*in quasi ganztägig eingesetzt werden.
Gar kein Problem, da Sie die Praxisphase ja fristgerecht bei uns angemeldet haben; dann ist der Ort egal. Wir beglückwünschen Sie zu Ihrer Auslandserfahrung, welche persönlich und beruflich eine Bereicherung für Sie darstellen wird.
Melden Sie sich einfach fristgerecht an; die Anmeldung unterscheidet sich nicht von einer im Inland absolvierten Praxisphase. Beachten Sie bitte, dass die Unfallversicherung über den Träger regulär nur für das Inland gilt und Sie sich somit anderweitig absichern müssten.
Die Studierenden gliedern sich während der Praxisphase in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII). Bei frei gewählten praktischen Ausbildungsabschnitten im Ausland besteht kein Schutz durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, da ausländische Unternehmen nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind.
Alle Informationen finden Sie auf der Seite der Zentralen Prüfungsverwaltung. Zusätzlich informieren Sie bitte Frau Dr. Limbach und Frau Dr. Moritz per E-Mail über die funktionale E-Mail-Adresse: bfp.fk13tu-dortmundde.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Dr. Limbach oder Frau Dr. Moritz über die funktionale E-Mail-Adresse bfp.fk13tu-dortmundde.
Frau Dr. Eva Wimmer ist Ihre Ansprechpartnerin. Bitte senden Sie das Anerkennungsformular (siehe Downloads) sowie die entsprechenden Nachweise bereits frühzeitig los. Zum Ende der Vorlesungszeit und kurz vor Anmeldefrist zum BFP ist erfahrungsgemäß mit einer höheren Frequentierung zu rechnen.
Abgeschlossene Berufsausbildungen werden prinzipiell mit 60 Stunden vollumfänglich anerkannt; in diesem Fall brauchen Sie keine weitere Praxisphase mehr zu absolvieren. Die anderen beiden Teile des Moduls müssen Sie regulär absolvieren. Ihren Modulabschluss (Posterpräsentation) erfolgt über Inhalte der Ausbildung. Wenn Ihre Ausbildung in einem Berufsfeld erfolgte, das weder einen sonderpädagogischen noch einen rehabilitationswissenschaftlichen Bezug hat, steht es Ihnen natürlich frei, trotzdem eine Praxisphase zu absolvieren. Die Anerkennung einer Ausbildung ist nicht verpflichtend.
Pauschal werden 30 Stunden der Praxisphase z. B. für ein FSJ/FÖJ oder einen BFD mit einer Dauer von mindestens zehn Monaten anerkannt. Einschlägige Tätigkeiten mit sonderpädagogischem oder rehabilitationswissenschaftlichem Bezug NACH erfolgter Immatrikulation können ebenfalls mit 30 Stunden anerkannt wirden. Die Entscheidung erfolgt im persönlichen Gespräch während der Praktikumssprechstunde (Frau Dr. Eva Wimmer). Bitte legen Sie eine formlose Bescheinigung der Praxisstelle vor, aus der hervorgeht, dass Sie von… bis… im Umfang von mindestens 80 Stunden als … tätig waren. Weitere einschlägige Erfahrungen und kürzere Praktika (weniger als 10 Monate Dauer) VOR Beginn des Studiums werden nicht anerkannt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bei Frau Dr. Eva Wimmer in digitaler Form ein.
Praxiserfahrungen können nicht addiert zur Anerkennung gebracht werden, also etwa ein FSJ (30 Stunden) UND weitere einschlägige Praxiserfahrungen (30 Stunden). 60 Stunden Praxiserfahrungen, also das komplette BFP, werden ausschließlich für abgeschlossene Berufsausbildungen anerkannt.
Doppelanerkennungen sind unzulässig. Das bedeutet: Wenn Sie sich Praxiserfahrungen oder die Ausbildung für ein anderes Modul auch anerkennen lassen möchten, geht dies nur anteilig.
Der Modulabschluss findet in der Regel zu Beginn des auf die Vorlesung folgenden WiSe statt. Der Abschlusstag ist so gelegt, dass etwaige Ummeldefristen (z.B. in den Master) berücksichtigt werden. Der BFP-Abschlusstag findet zeitgleich mit dem Kontakttag der Fakultät Rehabilitationswissenschaften statt. Bitte halten Sie sich diesen Tag komplett von 08:00-14:00 Uhr frei; es finden keine anderen Lehrveranstaltungen an diesem Tag statt. Ihre genaue Prüfungszeit erfahren Sie in der Woche des Modulabschlusses.
Siehe „Wie melde ich mich für die drei Teile des BFP an?“
Sie erhalten von uns in der Woche des Modulabschlusses Ihre Prüfungszeit. Sie können etwa eine halbe Stunde vorher in den Ihnen zugewiesenen Raum gehen. Dort erfolgt der "Check-In", in dem Sie erklären, dass Sie prüfungsfähig sind, sich ausweisen und die Praxisphase über den "Laufzettel Praxisphase" und/oder eventuelle Anerkennungen nachweisen. Auf Nachfrage müssen Sie auch die erfolgreiche Teilnahme an der vorbereitenden Veranstaltung, z.B. über Moodle, nachweisen können. Wir befürworten eine digitale Variante des Posters, welches Sie per Beamer an die Wand projizieren können. Sie dürfen aber selbst entscheiden, ob Sie Ihr Poster ausdrucken und mir Magneten an der Wand befestigen oder es digital mitbringen.
Der Modulabschluss selbst besteht aus der Präsentation Ihres Posters und anschließenden Reflexionsfragen vor der Gruppe, die im selben Prüfungsblock mit Ihnen geprüft wird (6-9 Teilnehmer*innen, 90 Minuten pro Block).
Der "Laufzettel Praxisphase" verbleibt bei Ihnen. Wir melden der Prüfungskoordination die Ergebnisse der Modulabschlussprüfung.
Siehe „Wie läuft der Modulabschluss ab?“ - wir befürworten eine digitale Variante.
Informationen dazu erhalten Sie in der Veranstaltung zum BFP.