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Bachelor of Arts

Rehabilitations­pädagogik

Studierende des Bachelor-Studiengangs Rehabilitations­pädagogik absolvieren in der Regel im ersten Studienjahr (im Anschluss an das Sommersemester) ein achtwöchiges Praktikum in einer Einrichtung mit rehabilitationspädagogischem Schwerpunkt.

In einer vorbereitenden Veranstaltung (Vorlesung und Seminar) werden die professionsspezifischen Handlungsfelder theoriegeleitet thematisiert und im Anschluss an das Praktikum mit Hilfe eines Praktikumsberichts reflektiert.

  • Das Praktikum ist im aktuellen Studiengang nach dem Sommersemester geplant.
  • Vor Beginn des Praktikums muss die Veranstaltung „Vorbereitung auf das Praktikum“ besucht werden. Diese wird im Sommersemester angeboten.
  • Weitere Informationen zum Praktikum erhalten Sie in der Veranstaltung.
  • Zudem werden die Infos hier veröffentlicht!

Praktikumserfahrungen, die nicht im Rahmen des Studiums erbracht wurden, können nach Prüfung durch Frau Dr. Eva Wimmer anerkannt werden. Bitte senden Sie hierfür die entsprechenden Nachweise zusammen mit dem Formular zur Anerkennung von Praxisphasen (BPO 2016) / Formular zur Anerkennung von Praxisphasen (BPO 2024) ein.
Die Anerkennung gilt ausschließlich für die Praxisphase, nicht aber für die vorbereitende Veranstaltung bzw. den Modulabschluss.

  • Berufsausbildungen:
    Abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Doppelabschlüsse (Abitur mit Ausbildung) werden in einem Umfang von 160 Stunden (4 Wochen) anerkannt.
     
  • Einschlägige Tätigkeiten:
    Einschlägige Tätigkeiten (ab Beginn des Studiums) in einer Einrichtung mit pädagogischer, therapeutischer oder medizinischer Ausrichtung werden in einem Umfang von bis zu 80 Stunden
    (2 Wochen)
    anerkannt.
    Beachten Sie bitte, dass nur die Stunden anerkannt werden können, die Sie während Ihres Studiums erbracht haben.
     
  • Praktikumsvorleistungen:
    Für die Anerkennung werden ausschließlich der Zivildienst (ZD), ein Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) sowie der Bundesfreiwilligendienst (BFD) von mindestens zehn- bis zwölfmonatiger Dauer wie die einschlägigen Tätigkeiten (s. o.) berücksichtigt.

Bitte reichen Sie alle Ihre Unterlagen (Formular zur Anerkennung von Praxisphasen, Zeugnisse/Urkunden) in digitaler Form per E-Mail (pdf) bei Frau Dr. Eva Wimmer ein.

Wenn Sie eine geeignete Praktikumsstelle gefunden haben, muss diese von Herrn Vertr.-Prof. Dr. Seiler-Kesselheim anerkannt werden. Die Kriterien können Sie unter folgendem Link abrufen:

Die Anmeldung ihrer genehmigten Praktikumsstelle erfolgt inzwischen über ein digitales Formular. Sie finden dieses im Strukturbaum auf der linken Seite oder aber unter folgendem Link:

  • Versicherungsschutz für Praktika im Inland
    Leisten Studierende ein Praktikum – unabhängig davon, ob es in der Studienordnung vorgesehen ist oder nicht – so sind sie auch für diese Zeit unfallversichert. Allerdings ändert sich im Regelfall die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Zuständig ist für die Zeit des Praktikums der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes.
     
  • Versicherungsschutz für Praktika im Ausland
    Bei frei gewählten praktischen Ausbildungsabschnitten im Ausland besteht kein Schutz durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, da ausländische Unternehmen nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind.
  • Inhaltliche Informationen zum Bericht bekommen Sie innerhalb der Vorbereitungs- und Reflexionsveranstaltungen.
  • Die Berichte werden individuell einem prüfenden Lehrgebiet (und dort einem_einer Prüfer_in) zugeteilt.
  • Ihr_e Prüfer_in wird Sie nicht beraten. Die Berichte werden dort fristgemäß eingereicht und nach Prüfung mit Ihnen besprochen.
  • Wurde der Bericht als bestanden bewertet, wird dies auf dem Laufzettel vermerkt.

Nach Beendigung der gesamten Praxisphase und Abzeichnung aller relevanten Elemente legen Sie den Laufzettel zur abschließenden Bescheinigung der Praxisphase im Büro der Prüfungskoordination vor. Hierfür nutzen Sie bitte den Briefkasten der Prüfungskoordination.

Prüfungskoordination
Raum 4.510 (Briefkasten neben Raum 4.518)
Reichen Sie die komplett ausgefüllte Bescheinigung per Kontaktformular bei der Prüfungskoordination ein

Ansprechperson

Sprechstundentermine

Individuelle Sprechstundentermine können per Email (anke.thieracktu-dortmundde) vereinbart werden.