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Bachelor of Arts

Rehabilitations­pädagogik

Studierende des Bachelor-Studiengangs Rehabilitations­pädagogik absolvieren in der Regel im ersten Studienjahr (im Anschluss an das Sommersemester) ein achtwöchiges Praktikum in einer Einrichtung mit rehabilitationspädagogischem Schwerpunkt.

In einer vorbereitenden Veranstaltung (Vorlesung und Seminar) werden die professionsspezifischen Handlungsfelder theoriegeleitet thematisiert und im Anschluss an das Praktikum mit Hilfe eines Praktikumsberichts reflektiert.

  • Das Praktikum ist im aktuellen Studiengang nach dem Sommersemester geplant.
  • Vor Beginn des Praktikums muss die Veranstaltung „Vorbereitung auf das Praktikum“ besucht werden. Diese wird im Sommersemester angeboten.
  • Weitere Informationen zum Praktikum erhalten Sie in der Veranstaltung sowie in den FAQs.
  • Zudem werden die Infos hier veröffentlicht!
  • Informationen zum Ablauf des Moduls können Sie auch folgendem Diagramm entnehmen: Ablaufdiagramm

Zur Vorbereitung des Praktikums müssen alle Studierenden die Veranstaltungen "Vorbereitung auf das Praktikum" (Vorlesung und Übung) besuchen. Diese wird ausschließlich im Sommersemester angeboten!!! Die Anmeldung zu beiden Veranstaltungen läuft über das LSF-System (Veranstaltungsnummer: 134600).

Außerdem müssen alle Studierenden zur Nachbereitung des Praktikums die Veranstaltung "Reflexion des Praktikums unter berufethischen Aspekten"  besuchen. Auch hier läuft die Anmeldung über das LSF-System (134606).

Zudem muss eine Anmeldung zu den Leistungen in den Veranstaltungen über das BOSS-System erfolgen.

Bitte beachten Sie hier auch die Rubrik "Fristen".

Praktikumserfahrungen, die nicht im Rahmen des Studiums erbracht wurden, können nach Prüfung durch Frau Dr. Eva Wimmer anerkannt werden. Bitte senden Sie hierfür die entsprechenden Nachweise zusammen mit dem Formular zur Anerkennung von Praxisphasen (BPO 2016) / Formular zur Anerkennung von Praxisphasen (BPO 2024) ein.
Die Anerkennung gilt ausschließlich für die Praxisphase, nicht aber für die vorbereitende Veranstaltung bzw. den Modulabschluss.

  • Berufsausbildungen:
    Abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Doppelabschlüsse (Abitur mit Ausbildung) werden in einem Umfang von 160 Stunden (4 Wochen) anerkannt.
     
  • Einschlägige Tätigkeiten:
    Einschlägige Tätigkeiten (ab Beginn des Studiums) in einer Einrichtung mit pädagogischer, therapeutischer oder medizinischer Ausrichtung werden in einem Umfang von bis zu 80 Stunden (2 Wochen) anerkannt.
    Beachten Sie bitte, dass nur die Stunden anerkannt werden können, die Sie während Ihres Studiums erbracht haben.
     
  • Praktikumsvorleistungen:
    Für die Anerkennung werden ausschließlich der Zivildienst (ZD), ein Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) sowie der Bundesfreiwilligendienst (BFD) von mindestens zehn- bis zwölfmonatiger Dauer wie die einschlägigen Tätigkeiten (s. o.) berücksichtigt.

Bitte reichen Sie alle Ihre Unterlagen (Formular zur Anerkennung von Praxisphasen, Zeugnisse/Urkunden) in digitaler Form (pdf) per E-Mail bei Frau Dr. Eva Wimmer ein.

Wenn Sie eine geeignete Praktikumsstelle gefunden haben, muss diese vom Koordinationsteam (Prof. Dr. Jens Gerken, Dr. Max Pascher) anerkannt werden. Nutzen Sie dazu bitte die Informationen in der nächsten Rubrik "Anmeldung zum Praktikum".

Die Kriterien können Sie unter folgendem Link abrufen:

Ausküfte bei Interesse an einem Praktikum im Ausland erteilt in der Fakultät Rehabilitationswissenschaften die Beauftragte für internationale Studienangelegenheiten.

Die Anmeldung ihrer genehmigten Praktikumsstelle erfolgt inzwischen über ein digitales Formular. Wichtig: Das Praktikum ist mindestens 2 Wochen vor Beginn zu beantragen.

Sie finden dieses im Strukturbaum auf der linken Seite oder aber unter folgendem Link:

Zusätzlich erfolgt eine Anmeldung zum Praktikum über das BOSS-System.

Bitte beachten Sie hier ebenfalls die Rubrik "Fristen".

  • Versicherungsschutz für Praktika im Inland
    Leisten Studierende ein Praktikum – unabhängig davon, ob es in der Studienordnung vorgesehen ist oder nicht – so sind sie auch für diese Zeit unfallversichert. Allerdings ändert sich im Regelfall die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Zuständig ist für die Zeit des Praktikums der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes.
     
  • Versicherungsschutz für Praktika im Ausland
    Bei frei gewählten praktischen Ausbildungsabschnitten im Ausland besteht kein Schutz durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, da ausländische Unternehmen nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind.
  • Inhaltliche Informationen zum Bericht bekommen Sie innerhalb der Vorbereitungs- und Reflexionsveranstaltungen.
  • Die Berichte werden individuell einem prüfenden Lehrgebiet (und dort einem/einer Prüfenden) zugeteilt.
  • Ihr Prüfer / Ihre Prüferin wird Sie nicht beraten. Die Berichte werden dort fristgemäß eingereicht und nach Prüfung mit Ihnen besprochen.
  • Wurde der Bericht als bestanden bewertet, wird dies auf dem Laufzettel vermerkt.

Nach Beendigung der gesamten Praxisphase und Abzeichnung aller relevanten Elemente reichen Sie den Laufzettel zur abschließenden Bescheinigung der Praxisphase bei der Prüfungskoordination ein. Hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Prüfungskoordination.

Hinweis: Die Abgabetermine für die Praktikumsberichte ergeben sich aus den individuellen Praktikumszeiträumen.

Fristen für das Praktikum

  • Anmeldung der praktikumsbegleitenden Veranstaltung:
    • immer im Sommersemester zum jeweiligs angegebenen Zeitraum im LSF-System
    • zusätzlich im BOSS-System: 01.06. - 16.09. (Sommersemester) / 01.12. - 17.03. (Wintersemester)
  • Anmeldung zum Praktikum: mindestens 2 Wochen vor Beginn des Praktikums
  • Anmeldezeitraum für das Praktikum im BOSS-System:
    • Beginn des Praktikums im Sommersemester: Anmeldung im Sommersemester
    • Beginn des Praktikums im Wintersemester: Anmeldung im Wintersemester
  • Anmeldung zur Reflexionsveranstaltung: in jedem Semester zum jeweiligs angegebenen Zeitraum im LSF-System möglich
  • Anmeldung zum Praktikumsbericht: je nach Abgabedatum im Winter- oder Sommersemester
  • Einreichen des Praktikumsberichts im jeweiligen Semester: 30.09. (Sommersemester) / 31.03. (Wintersemester)

Ansprechperson und Organisation

Bei Rückfragen zum Praktikum im Studiengang Rehabilitations­pädagogik melden Sie sich bitte ausschließlich per Email unter praktikum-fachlich.rehatu-dortmundde  (Prof. Dr. Jens Gerken, Dr. Max Pascher).