Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen, die allgemein das Praxissemester an der TU Dortmund betreffen, entnehmen Sie bitte der FAQ-Seite des DoKoLL (Dortmunder Kompetenzzentrums für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung).
Eine Auswahl an häufig gestellten Fragen, die das Praxissemester in den Masterstudiengängen Lehramt für sonderpädagogische Förderung, Lehramt an Berufskollegs und Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen betreffen, finden Sie hier:
Nein, das ist nicht möglich. Um am Praxissemester teilzunehmen, müssen Sie in den Master of Education eingeschrieben sein. Diese Einschreibung muss spätestens bis zum 07.11. oder 15.05. eines Jahres erfolgt sein.
Die Vorbereitungsseminare werden über das LSF gebucht. Sie finden in jedem Semester für jeden an der TU Dortmund angebotenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sehen, Sprache) ein Vorbereitungsseminar. Die Anmeldung erfolgt als Sammelanmeldung mit Prioritäten. Über die Zuordnung werden Sie zeitnah vor Semesterbeginn informiert.
Die Begleitseminare werden nicht gebucht. Sie werden vom DoKoLL dem Begleitseminar in LSF zugeordnet, zu dem Sie im Semester vorher ein Vorbereitungsseminar besucht haben.
Aufgrund der Schulplatzkapazitäten empfehlen wir Studierenden des Lehramts für sonderpädagogische Förderung das Modul Praxissemester in ihrem zweiten Förderschwerpunkt zu absolvieren. Wenn Sie sich für eine Vorbereitungsveranstaltung über das LSF anmelden, geben Sie bitte beide Förderschwerpunkte an, legen aber eine Priorität fest. Wir versuchen die Plätze in den Veranstaltungen nach Prioritäten zu vergeben, können dies aber nicht immer gewährleisten.
Außerdem bitten wir Studierende, die die Förderschwerpunkte Sehen oder Sprache als Förderschwerpunkt studieren, in diesem Förderschwerpunkt ihr Praxissemester zu absolvieren.
Studierende der Studiengänge Master Lehramt für Gymnasien/Gesamtschulen und Master Lehramt für Berufskollegs können das Modul Praxissemester nur in dem Förderschwerpunkt absolvieren, in dem sie offiziell eingeschrieben sind.
Sollten noch Fragen offen bleiben oder Sie zusätzliche Unterstützung benötigen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.