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Bachelor Rehabilitations­pädagogik, BPO 2016

Ordnungen und Anerkennungen

Hier finden Sie die Prüfungsordnung des Studiengangs, die Anerkennungsordnung der TU Dort­mund sowie Informationen zum Ablauf einer Anerkennung.

Ordnungen

Prüfungsordnung Bachelor Rehabilitations­pädagogik (BPO 2016)

Anmerkung: Die Prüfungsordnung wurde mit Wirkung zum 1. April 2022 wie folgt geändert: § 12 Absatz 2 Satz 2 (Prüfungsausschuss) erhält folgende Fassung: Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat nach Gruppen getrennt für zwei Jahre, das Mitglied aus der Gruppe der Studierenden für ein Jahr gewählt. Diese Regelung ersetzt die bisherige Regelung zu den Amtszeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses.

Anerkennungsordnung der TU Dortmund für alle Bachelor- und Masterstudiengänge

Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen

Bitte beachten Sie den Ablauf einer An­er­ken­nung an der Fakultät Re­ha­bili­ta­tions­wissen­schaf­ten. Verwenden Sie im Anschluss, für die An­er­ken­nung von Leis­tun­gen aus ei­nem vorherigen Stu­di­um, das unten stehende Anerkennungsformular.

Anerkennungsformular Bachelor Rehabilitations­pädagogik (BPO 2016)

Anerkennungsformular


Zuständigkeiten

Für den Bachelor Rehabilitations­pädagogik wenden Sie sich bitte an Dr. Anke Thierack - pruefungsausschuss.fk13tu-dortmundde.

Anerkennung von Praxisphasen

Anerkennungsformular Praxisphasen Bachelor Rehabilitations­pädagogik (BPO 2016)

Anerkennungsformular Praxisphasen