Ordnungen und Anerkennungen
Hier finden Sie die Prüfungsordnung des Studiengangs, die Anerkennungsordnung der TU Dortmund sowie Informationen zum Ablauf einer Anerkennung.
Ordnungen
Prüfungsordnung Bachelor Rehabilitationspädagogik (BPO 2016)
Anmerkung: Die Prüfungsordnung wurde mit Wirkung zum 1. April 2022 wie folgt geändert: § 12 Absatz 2 Satz 2 (Prüfungsausschuss) erhält folgende Fassung: Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat nach Gruppen getrennt für zwei Jahre, das Mitglied aus der Gruppe der Studierenden für ein Jahr gewählt. Diese Regelung ersetzt die bisherige Regelung zu den Amtszeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses.
- Prüfungsordnung PDF (640 KB)
Anerkennungsordnung der TU Dortmund für alle Bachelor- und Masterstudiengänge
- Anerkennungsordnung PDF (63 KB)
Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte beachten Sie den Ablauf einer Anerkennung an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften. Verwenden Sie im Anschluss, für die Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Studium, das unten stehende Anerkennungsformular.
Anerkennungsformular Bachelor Rehabilitationspädagogik (BPO 2016)
Zuständigkeiten
Für den Bachelor Rehabilitationspädagogik wenden Sie sich bitte an Dr. Anke Thierack - pruefungsausschuss.fk13tu-dortmundde.
Anerkennung von Praxisphasen
Anerkennungsformular Praxisphasen Bachelor Rehabilitationspädagogik (BPO 2016)