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UN-BRK und Kommunalpolitik: Jana York und Sarah Lamb auf der Klausurtagung es Inklusionsbeirates der Stadt Dortmund

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Auf dem Bild sind Yana York und Sarah Lamb zu sehen , die vorne in einem Raum eine Präsentation halten. © Jana York ​/​ Sarah Lamb ​/​ Tu Dortmund
Jana York und Sarah Lamb beim Vortrag zur UN-BRK.
Bei der Klausurtagung des Inklusionsbeirats der Stadt Dortmund stand am 9. Mai 2026 die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für die kommunale Inklusionsarbeit im Mittelpunkt.

Am 9. Mai 2026 gestalteten Jana York und Sarah Lamb die Klausurtagung des Inklusionsbeirats der Stadt Dortmund aktiv mit einem dreistündigen Workshop mit. Im Mittelpunkt des Workshops stand die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die Arbeit des Inklusionsbeirates. 

Nach einem einführenden Vortrag zur UN-BRK wurde im Rahmen eines World-Cafés gemeinsam diskutiert, welche Bedeutung die Konvention für die Arbeit des Inklusionsbeirates hat. Dabei standen insbesondere die Fragen im Fokus, wie der Beirat im Sinne der UN-BRK arbeiten kann und welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind.

Der interaktiv gestaltete Workshop bot Raum für den Austausch unterschiedlicher Perspektiven aus Praxis, Verwaltung und Wissenschaft. Die Teilnehmenden brachten vielfältige Erfahrungen, Herausforderungen und Anregungen ein, die verdeutlichten, dass Inklusion als kommunale Aufgabe nur im Dialog und in gemeinsamer Verantwortung gestaltet werden kann.