Dritter Förderschwerpunkt oder Erweiterungsfach
Die TU Dortmund ermöglicht Studierenden seit dem Wintersemester 2015/2016 das Studium eines Erweiterungsfaches. Je nach studierter Schulform kann das Studium um ein weiteres Unterrichtsfach, eine weitere berufliche Fachrichtung, einen weiteren Lernbereich oder einen weiteren sonderpädagogischen Förderschwerpunkt erweitert werden.
Die Fakultät Rehabilitationswissenschaften bietet für Studierende im Lehramt für sonderpädagogische Förderung den 3. Förderschwerpunkt als Erweiterung an. Studieren Sie Lehramt an Berufskollegs mit Fach Sonderpädagogik oder Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit Fach Sonderpädagogik so können Sie eine zusätzliche sonderpädagogische Fachrichtung im Sinne eines Unterrichtsfaches als Erweiterungsfach studieren.
Das DoKoLL hält dazu umfassende Informationen für Sie bereit.
Bitte wählen Sie den Beginn des Studiums '3. Förderschwerpunkt'/'Erweiterungsfach' aus, zu dem Sie nähere Informationen möchten.
Beginn ab Wintersemester 2018/2019
Für alle Studierenden, die das Erweiterungsfach/ den dritten Förderschwerpunkt ab dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben.
Beginn vor Wintersemester 2018/2019
Für alle Studierenden, die das Erweiterungsfach/ den dritten Förderschwerpunkt vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben.