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Häufige Fragen

BOSS-System

Eine Leistungsverbuchung kann von der Prüfungskoordination erst vorgenommen werden, wenn die Ergebnisliste von den Lehrenden übermittelt wurde.

Die Leistungsverbuchung beginnt frühestens nach Beendigung des Anmeldezeitraumes im BOSS-System. Für begründete Ausnahmefälle (z. B. Einhaltung von Fristen für das Referendariat) ist eine Verbuchung vorab möglich. Bitte benutzen Sie hierfür das Kontaktformular.

Wenn eine Leistung nicht verbucht wurde, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Prüfungskoordination.

Wenn eine Leistung nicht korrekt verbucht wurde, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Prüfungskoordination.

Wenn eine Leistung umgebucht werden soll, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Prüfungskoordination.

Wenden Sie sich bei schriftlichen Prüfungen/Klausuren  bitte an den Lehrenden oder die Lehrende und beantragen Einsicht in die Prüfungsunterlagen. Zu diesem Termin dürfen die Studierenden erscheinen, ohne dass sie zuvor einen Antrag stellen müssen.

Die Einsicht in weitere Prüfungsunterlagen (insbesondere Gutachten, Prüfungsprotokolle mündlicher Prüfungen etc.) wird den Studierenden auf Antrag gewährt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt Ort und Zeit der Einsichtnahme fest; bei individuellen Terminen kann dies auch in Absprache mit dem*der Studierenden erfolgen.

Falls Ihnen nicht ersichtlich wird, wie die Notengebung erfolgt ist, können Sie einen Widerspruch gegen die Prüfungsleistung einlegen. Bitte reichen Sie schriftlich einen Widerspruch gegen Prüfungsleistungen über die Prüfungsverwaltung (Dezernat 4) und das zuständige Sachgebiet ein.

Wenn Sie zusätzlich studierte Seminare verbuchen lassen möchten, füllen Sie den Laufzettel Zusatzqualifikation aus und reichen diesen per Kontaktformular bei der Prüfungskoordination ein.

Nach Bestätigung der Leistung durch den Prüfer oder die Prüferin reichen Sie beide Seiten der komplett ausgefüllten Bescheinigung per Kontaktformular als PDF-Dokument bei der Prüfungskoordination der Fakultät 13 ein. Von dort erhalten Sie nach Bestätigung der Credits das Formular zurück. Abschließend reichen Sie die Bescheinigung bitte bei Ihrem zuständigen Team der Zentralen Prüfungsverwaltung ein.

Besonderheit: Beim Gebärdensprachkurs ist statt der Unterschrift auch eine Kopie der Teilnahmebescheinigung an dem Kurs ausreichend. Eine Angabe der Creditanzahl ist hier nicht erforderlich.